Rechtsprechung
| RG, 23.10.1919 - V B 25/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 107
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.03.2024 - V ZB 10/23
Vollzug der Teilung eines in Berlin bebauten Grundstücks in Wohnungseigentum im …
Rn. 23 (b) Ob dem Grundbuchamt ein echtes, nach pflichtgemäßem Ermessen auszuübendes Wahlrecht zwischen Antragszurückweisung und Zwischenverfügung zusteht, wenn - behebbare - Eintragungsvoraussetzungen fehlen, lässt sich dem Wortlaut von § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht eindeutig entnehmen (für ein solches Wahlrecht etwa RGZ 126, 107, 111; BayObLGZ 1997, 55, 58; OLG München, DNotZ 2008, 934, 935; OLG Düsseldorf, NotBZ 2010, 411;… für einen grundsätzlichen Vorrang der Zwischenverfügung dagegen Meikel/Böttcher, GBO, 12. Aufl., § 18 Rn. 32;… KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18 Rn. 21 ff.;… BeckOK GBO/Zeiser [1.3.2024], § 18 Rn. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., § 18 Rn. 428). - OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 39/08
Grundbuch: ausnahmsweise Zurückweisung eines Eintragungsantrags bei …
Aber auch ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen (vgl. RGZ 126, 107); vielmehr kann die Sachlage eine Zwischenverfügung angemessen erscheinen lassen (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 290 mit Anm. Schmucker), so etwa, wenn die vorzeitige Antragstellung durch einen besonderen Grund oder ein berechtigtes Interesse des Beteiligten gerechtfertigt ist (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 297; LG Ingolstadt MittBayNot 2004, 266).Es handelt sich hierbei um Erwägungen im Einzelfall, bei denen die Grenzen flüssig sind (RGZ 126, 107/112 f.;… Schöner/Stöber Rn. 436).
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 …
Aus all dem folgt, dass eine Zwischenverfügung nur ergehen kann, wenn der Mangel behebbar ist (Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7.Aufl. § 23 I 1 b - S.173; ebenso zum Grundbuchrecht: RGZ 126, 107; BGH NJW 1980, 2521; BayObLGZ 1984, 136/138; BayObLG Beschluss vom 16.5.1986 - BReg. 2 Z 60/85).Ist ein Eintragungsantrag inhaltlich nicht vollziehbar, so liegt es nicht mehr im Ermessen des Registergerichts (vgl. RGZ 126, 107/108), eine Zwischenverfügung zu erlassen, da eine solche nichts zur Beseitigung eines Hindernisses beitragen kann, das nicht behebbar ist.
- OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch
Auch ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen (vgl. RGZ 126, 107/112); vielmehr kann die Sachlage eine Zwischenverfügung oder die Gewährung rechtlichen Gehörs angemessen erscheinen lassen (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 290 mit Anm. Schmucker), so etwa, wenn die vorzeitige Antragstellung durch einen besonderen Grund oder ein berechtigtes Interesse des Beteiligten gerechtfertigt ist (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 297). - OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
Nachweis gegenüber Handelsregister bei Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
( RGZ 126, 107 108 ] ; Bay0bLGZ 1999, 345 [ 346 1 ; OLG Colmar RJA 7, 75; KG RJA 12, 208 [ 210 ] ; OLG Naumburg JMBl. LSA 1997, 401 402 ; OLG Hamm RPfleger 1990, 426;… Jansen, FGG, 2. Auflage, § 19 RdNr. 24;… Keidel / Schmatz / Stöber, Registerrecht, 5. Auflage, RdNr. 29a und 1390;… Schmidt, Handbuch der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 1. Auflage, RdNr. 1678 -1680 ). - OLG Zweibrücken, 27.01.2010 - 3 W 14/10
Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Verfahren bei Fehlen der …
8 Steht einem Umschreibungsantrag ein behebbares Eintragungshindernis entgegen, hat das Grundbuchamt die Entscheidung gem. § 18 Abs. 1 GBO, ob es eine Zwischenverfügung erlässt oder den Antrag sogleich zurückweist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (RGZ 126, 107; OLG Hamm, DNotZ 1970, 661 (663); OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819 m.w.N.). - BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88
Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung
Es braucht daher nicht die streitige Frage entschieden zu werden, ob dann, wenn nicht zwingend die Abweisung des Eintragungsantrags geboten ist, das Grundbuchamt immer eine Zwischenverfügung erlassen muß oder ob dies in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht (RGZ 126, 107/109; BayObLGZ 1979, 81/85;… Horber/Demharter Anm. 6 a, KEHE/Herrmann Rn. 38, 43 ff., jeweils zu § 18). - BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 19/85
Zurückweisung eines Grundbucheintragungantrags; Beseitigung eines …
Ob das Grundbuchamt einen Antrag, den es aufgrund eines behebbaren Mangels für unbegründet hält, sofort zurückweist oder ob es eine Zwischenverfügung erläßt, steht in seinem vom Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren pflichtgemäßen Ermessen (RGZ 126, 107/109; BayObLGZ 1956, 122/127; 1979, 81/85 m. weit. Nachw.).
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