Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 28.03.1930 - III 236/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,560
RG, 28.03.1930 - III 236/29 (https://dejure.org/1930,560)
RG, Entscheidung vom 28.03.1930 - III 236/29 (https://dejure.org/1930,560)
RG, Entscheidung vom 28. März 1930 - III 236/29 (https://dejure.org/1930,560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Bei ihr sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für und gegen die Annahme des einen oder anderen sprechen und von den Parteien entsprechend ihrer von der Beweislast unterschiedenen Beibringungs- und Beweisführungslast angeführt und dargetan worden sind (…vgl. hierzu Leonhard, Beweislast 2. Aufl. S. 192;… Rosenberg aaO S. 555; RGZ 128, 121, 124; OGHZ 4, 105, 107).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Wenn auch so allgemein eine Verletzung des Kranken nicht zu Lasten des Operateurs gehen kann, ebensowenig wie eine Beweiserschwerung in der Aufklärung des Ursachenverlaufs bei einem operativen Eingriff (RGZ 78, 432 [435]; 128, 121 [123]; JW 1933, 1389; DR 1941, 931), so sind doch im vorliegenden Falle genügend positive Anhaltspunkte für ein Verschulden des Arztes der Beklagten gegeben.
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Das waren Jedoch, soweit ersichtlich, Sonderfälle, insbesondere aus der ärztlichen Behand lungspraxis, in denen dies mit Rücksicht auf besondere Berufspflichten der betreffenden Partei bei einer gerechten Interessenabwägung geboten erschien (vgl. RGZ 128, 121: Monatelange Verzögerung einer Röntgenaufnahme durch den Arzt; Beweisfrage: Beeinträchtigung des Heilungsverlaufs hierdurch; ähnlich BGH LM ZPO § 287 Nr. 15; BGH NJW 1962, 959: Schwimmeister läßt Schwimm schüler unbeaufsichtigt; Beweisfrage: Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für das Ertrinken des Schülers;… weitere Nachw. bei Rosenberg/Schwab aaO § 118, 6 b).
  • BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 97/75

    Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung - Unterlassener …

    Davon ist auch das Reichsgericht in der zitierten Entscheidung ausgegangen und hat dargelegt, nachdem - im damals entschiedenen Falle - der klagende Versicherungsnehmer das vollmachtlose Handeln seiner Ehefrau bei Abschluß des Versicherungsvertrages genehmigt habe und infolgedessen auch für die dabei gemachten unzutreffenden Angaben einzustehen habe, stehe der beklagte Versicherer nicht schlechter, als wenn der Kläger selbst den Versicherungsvertrag mit ihr geschlossen und selbst den Versicherungsantrag gestellt hätte; damit entfalle der Grund und das Recht zur Anfechtung (RGZ 128, 121).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 72/54
    Eine durch diese schuldhafte Unterlassung etwa verursachte Unaufklärbarkeit kann daher nicht dem Kläger zum Nachteil gereichen, sondern sie muß sich zu Ungunsten des Beklagten auswirken (RGZ 128, 121 [125]; BGHZ 6, 224 [227];… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 282 Anm. IV 7 b).
  • BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59

    Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …

    Deshalb sei es nunmehr Sache des Beklagten, die Nichtzahlung zu beweisen (vgl RGZ 128, 121, 125; BGHZ 6, 224, 227; BGH LM Nr. 2 zu § 282 ZPO).
  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
    Die Folgen dieser von ihm verschuldeten Unaufklärbarkeit hat er wegen der von ihm begangenen Vertragsverletzung zu tragen und zwar in der Weise, daß nunmehr ihn nach Treu und Glauben die Beweislast trifft und etwaige Zweifel zu seinen Lasten gehen müssen (vgl. hierzu auch RGZ 60, 146, 152; 128, 121, 125; BGHZ 6, 224, 227; 30, 226, 232; Urteil des VI. Zivilsenats vom 16. April 1955 = LM Nr. 2 zu § 282 ZPO).
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 220/58

    Berufen auf den Beweis des ersten Anscheins - Vertragliche Änderung der …

    Im übrigen mag zur Frage der Beweislast bei Unaufklärbarkeit bemerkt werden: Kann infolge einer Vertragsverletzung ein Sachverhalt nicht aufgeklärt werden, so kann die Interessenlage der Parteien erfordern, daß sich der Vertragsteil, der die Unaufklärbarkeit durch schuldhafte Entziehung eines Beweismittels herbeigeführt hat, hinsichtlich des Ursachenverlaufes entlasten muß (so schon RGZ 60, 147, 152; ferner bei pflichtwidriger Unterlassung ärztlicher Feststellungen BGH vom 14. Oktober 1958 VI ZR 168/57, VersR 1953 849 mit Nachw. ferner RGZ 128, 121, 125; RG JW 1938, 2152).
  • BGH, 22.11.1956 - VII ZR 12/56
    Wohl könnte der Tatrichter daraus Folgerungen hinsichtlich der dem Kläger obliegenden Beweisführung über den Umfang des entstandenen Schadens zu dessen Nachteil ziehen (RGZ 128, 121 [125]).
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58

    Rechtsmittel

    Wenn die Revision einwendet, daß die Beklagte durch das unberechtigte Fortschaffen von Baustoffen die Unaufklärbarkeit schuldhaft herbeigeführt habe und sich infolgedessen nach einem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsatz (BGHZ 6, 224, 227; LM ZPO § 282 Nr. 2; vgl. auch RGZ 60, 147, 152 f; 128, 121, 125) so behandeln lassen müsse, als ob die gegnerische Sachdarstellung im vollen Umfange bewiesen worden sei, so übersieht sie, daß die Geltung des erwähnten Grundsatzes sich auf Fälle beschränkt, in denen die Benutzung eines wesentlichen Beweismittels vereitelt oder erschwert worden ist: nur dann, wenn der an sich beweispflichtigen Partei durch Verschulden der Gegenseite eine Aufklärungsmöglichkeit, die mit der schadenstiftenden Handlung in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht, genommen wird, kann eine Umkehrung der Beweislast in Frage kommen; dagegen gilt das nicht, wenn das von einer Partei verschuldete schadenstiftende Ereignis selbst bereits die Unaufklärbarkeit herbeigeführt hat (RG JW 1938, 2152;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 282 Anm. IV 7 b).
  • BGH, 14.04.1961 - I ZR 91/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1959 - VII ZR 161/58
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht