Rechtsprechung
| RG, 28.02.1930 - III 87/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- RGZ 128, 18
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Das Reichsgericht hat die Vorschrift der Weimarer Reichsverfassung dahin ausgelegt, daß zwar kein Schadensersatz, aber doch "volle Entschädigung" gewährt werden müsse (RGZ 112, 189 [192]); es hat es auch abgelehnt, das Allgemeinwohl als Bemessungsfaktor für die Angemessenheit der Entschädigung gelten zu lassen (RGZ 128, 18 [33]). - BGH, 14.01.1982 - III ZR 134/80
Klage auf Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung von zum Straßenbau benötigter …
Die als Straßenland gekennzeichneten Flächen waren von einer Bebauung dauernd ausgeschlossen (vgl. RGZ 128, 18, 29;… v. Strauß und Torney/Saß, Straßen- und Baufluchtengesetz, 7. Aufl. § 1 Bern. 4).Darin hat das Reichsgericht stets eine Teilenteignung erblickt (RGZ 128, 18, 29/30 m. Nachw.).
Die Ausgleichung dieses Nachteils werde also dem Eigentümer in diesen Fällen nicht dauernd versagt, sondern bis zur Übernahme der Grundfläche selbst durch die Gemeinde hinausgeschoben (RGZ 128, 18, 31 f.).
Allerdings seien die bei Inkrafttreten der Reichsverfassung schon vollzogenen Enteignungen in ihren Wirkungen ausschließlich nach altem Recht zu beurteilen (RGZ 128, 18, 31 ff.).
Seinerzeit wurde unterschieden zwischen Bauland, wirklichem Baustellenland und merkantilem Bauland (vgl. RGZ 128, 18, 25 ff.;… v. Strauß und Torney/Saß a.a.O. § 14 a Bern. 7;… Sarau BaufluchtlinienG 2. Aufl. § 13 Bern. 14 c); auch mußte ein Grundstück, um bebaut werden zu können, nicht in jedem Fall unmittelbar an einer öffentlichen Straße liegen (…vgl. Baltz/Fischer Pr. Baupolizeirecht 6. Aufl. S. 305 ff,).
- BGH, 17.11.1988 - III ZR 210/87
Bewertung eines privaten Flurstücks
Darin hat das Reichsgericht stets eine Teilenteignung erblickt (RGZ 128, 18, 29/30 m.Nachw.).Die Ausgleichung dieses Nachteils werde also dem Eigentümer in diesen Fällen nicht dauernd versagt, sondern bis zur Übernahme der Grundfläche selbst durch die Gemeinde hinausgeschoben (RGZ 63, 300, 301; 128, 18, 31 f).
Die infolge solcher Auslegung beim Inkrafttreten der Reichsverfassung bereits vorhandenen Baubeschränkungen würden auch hinsichtlich der dafür zu zahlenden Entschädigung nicht mehr durch Art. 153 WRV berührt (grundlegend das bereits erwähnte Urteil des Reichsgerichts vom 28. Februar 1930, RGZ 128, 18, 31 ff.),.
Seinerzeit wurde unterschieden zwischen Bauland, wirklichem Baustellenland und merkantilem Bauland (vgl. RGZ 128, 18, 25 ff:;… v. Strauß und Torney/Saß, Straßen- und Baufluchtengesetz 7. Aufl. § 14 Bern. 7;… Sarau BaufluchtlinienG 2. Aufl. § 13 Bern. 14 c); auch mußte ein Grundstück, um bebaut werden zu können, nicht in jedem Fall unmittelbar an einer öffentlichen Straße liegen (…vgl. Baltz/Fischer Pr. Baupolizeirecht 6. Aufl. S. 305 ff.).
- BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Zu dieser Abgrenzung hat bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 128, 18, 26 und die dort zitierte weitere Rechtsprechung, besonders eindrucksvoll in dem Urteil vom 30. Mai 1911, Gruchot, Bd. 55, 1176) ausgeführt: "Grundstücke, die dieser Zwischenstufe angehören, haben noch nicht den Wert des eigentlichen Baustellenlandes, aber auch nicht mehr den bloßen Wert des dauernd nur zur landwirtschaftlicher Nutzung geeigneten und bestimmten Bodens.Deshalb spricht auch das Reichsgericht (z.B. RG, Gruchot 55, 1776; RGZ 128, 18, 26) stets nur von einer "in absehbarer Zeit zu erwartenden Bebauung".
- BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76
Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks
Darin hat das Reichsgericht stets eine Teilenteignung erblickt (RGZ 128, 18, 29/30 m.Nachw.).Die Ausgleichung dieses Nachteils werde also dem Eigentümer in diesen Fällen nicht dauernd versagt, sondern bis zur Übernahme der Grundfläche selbst durch die Gemeinde hinausgeschoben (RGZ 63, 300, 301; 128, 18, 31 f).
Die infolge solcher Auslegung beim Inkrafttreten der Reichsverfassung bereits vorhandenen Baubeschränkungen würden auch hinsichtlich der dafür zu zahlenden Entschädigung nicht mehr durch Art. 153 WRV berührt (grundlegend das bereits erwähnte Urteil des Reichsgerichts vom 28. Februar 1930 - III 87/29 = RGZ 128, 18, 31 ff.).
- BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61
Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück
Daß die durch einen verbindlich gewordenen Bebauungsplan eingetretene endgültige "Umklassifizierung" eines Grundstücks von bisher bebaubarem Grundeigentum in unbebaubares Gelände Enteignungswirkung hat, ist anerkannte Rechtsprechung (LM Nr. 71 zu Art. 14 GG; auch schon RGZ 128, 18).Eine solche vorher zu zahlende Entschädigung wegen Wertminderung als Substanzentschädigung ist auf die im Falle der späteren Vollenteignung zu zahlende Enteignungsentschädigung anzurechnen (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 24. April 1958 III ZR 222/56 = WM 1958, 1161/62; vom 30. Juni 1958 III ZR 89/57/S. 8 = WM 1959, 238; vom 30. Januar 1961 III ZR 221/59 S. 17 = VerwRspr 13 Nr. 237; vom 27. November 1961 III ZR 167/60 S 15/17; auch BGHZ 30, 338, 351 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] = LM Nr. 26 zu Art. 14 (Ce) GG Anm. unter III; BGHZ 32, 338, 350 [BGH 30.05.1960 - III ZR 16/59]/52 = LM Nr. 16 zu Art. 14 (I a) GG Anm. zum Leitsatz b; LM Nr. 71 zu Art. 14 GG; RGZ 128, 18, 29, 33/34; Zusammenstellung in WM 1958 S. 1350 unter 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1725/00
Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer …
Rn. 91 Vgl. die Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 2000 - 3 B 2139/99 -, und vom 3. Dezember 1993 - 3 A 3397/92 -, jeweils OVG RSE § 180 BBauG/§ 242 BauGB Vorhandene Erschließungsanlage, sowie das Urteil vom 28. Oktober 1964 - III A 778/61 - ; PrOVG, Urteil vom 2. Juni 1932 - IV C 43/31 -, PrOVGE 89 S. 376, und Urteil vom 19. Juni 1905 - IV C 156/04 - , PrOVGE 47 S. 88; RG, Urteil vom 28. Februar 1930 - III 87/29 -, RGZ 128, 18; von Strauß und Torney/Saß, Straßen- und -Baufluchtengesetz, 7. Aufl., S. 136, 197; Schmidt, Handbuch des Erschließungsrechts, 5. Aufl., Rn. 1076,. - BGH, 08.11.1990 - III ZR 364/89
Ausschluß des Übernahmeanspruchs durch eine außerhalb des Enteignungsverfahrens …
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bliebt eine durch Fluchtlinienfestsetzung bewirkte Teilenteignung im Geltungsbereich des früheren preußischen Rechts ungeachtet der Zweiten Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 (RGBl I S. 279/309 ff.) entschädigungspflichtig (vgl. RGZ 128, 18, 27 ff.; 137, 183; 144, 325; Senatsurteile vom 2. Februar 1978 - III ZR 90/76 - WM 1978, 520, vom 14. Januar 1982 - III ZR 134/80 - WM 1982, 565 …und vom 17. November 1988 - III ZR 210/87 - BGHR BBauG § 95 Abs. 1 Satz 1 - Straßenland 1 und BGHR PrFluchtlinienG § 13 - Straßenland 1; Senatsbeschluß vom 26. April 1990 - III ZR 194/88; für Bayern s. dagegen Senatsurteil BGHZ 71, 1 [BGH 08.12.1977 - III ZR 163/75]). - BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Auf die Frage, ob andere Bausperren, die nicht mit Rücksicht auf derartige Planungen verhängt werden, Eigentumsbegrenzung oder Enteignung darstellen (vgl. für die sich aus Fluchtliniengesetzen ergebenden RGZ 128, 18 [30 f] und für die sich daraus ergebenden Rechtsprobleme von Strauß, Torney und Sass: Preußisches Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875 7. Aufl. § 14 a Anm. 9 a), braucht hier nicht eingegangen zu werden. - BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61
Rechtsmittel
Zu dieser Abgrenzung hat bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 128, 18, 26 und die dort zitierte weitere Rechtsprechung, besonders eindrucksvoll in dem Urteil vom 30. Mai 1911 Gruchot Bd. 55, 1176) ausgeführt: "Grundstücke, die dieser Zwischenstufe angehören, haben noch nicht den Wert des eigentlichen Baustellenlandes, aber auch nicht mehr den bloßen Wert des dauernd nur zur landwirtschaftlicher Nutzung geeigneten und bestimmten Bodens.Deshalb spricht auch das Reichsgericht (z.B. RG Gruchot 55, 1176; RGZ 128, 18, 26) stets nur von einer "in absehbarer Zeit zu erwartenden Bebauung".
- BGH, 30.06.1958 - III ZR 72/57
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1977 - III ZR 163/75
Teilenteignung durch Herabstufung von Bau- zu Straßenland; Berechnung der …
- BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53
Enteignungscharakter von Bausperren
- BGH, 17.04.1953 - V ZR 116/52
Rechtsweg bei Enteignung
- BGH, 30.01.1967 - III ZR 221/65
Grundstück als Gegenstand eines sich über Jahre erstreckenden, fortschreitenden …
- BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Einbeziehung eines Grundstücks in die nur vorbereitende Bauleitplanung als …
- BGH, 30.06.1958 - III ZR 89/57
Rechtsmittel
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