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Rechtsprechung
   RG, 15.02.1929 - II 400/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,557
RG, 15.02.1929 - II 400/28 (https://dejure.org/1929,557)
RG, Entscheidung vom 15.02.1929 - II 400/28 (https://dejure.org/1929,557)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1929 - II 400/28 (https://dejure.org/1929,557)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem …

    Auf eine nachträgliche Wertänderung kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat, nicht an (RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), weil es "eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschlußzeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (vgl. Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03

    Nichtigkeit einer Auflassungserklärung wegen Geschäftsunfähigkeit des …

    Eine Sittenwidrigkeit käme aufgrund dieses Umstandes daher nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die erhebliche Wertsteigerung, durch die Aufgabe der Einordnung als Waldgrundstück zweifellos erfahren, bereits seinerzeit sicher war und der Käufer dies erkennen musste (vgl. dazu :BGH WM 1996, 262, 264; RGZ 128, 251, 259;… Soergel/Hefermehl § 138 BGB Rdnr. 75).
  • BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51

    Abzahlungsgeschäfte

    Daß das Reichsgericht in der Entscheidung vom 15. Februar 1929 (RGZ 128, 251) erklärt hat, nur ein Strohmann könne an einem Abzahlungsgeschäft in der Weise beteiligt sein, daß er den Abzahlungskauf durch die Gewährung eines Darlehens tätige, erklärt sich daraus, daß das Reichsgericht damals zu prüfen hatte, ob das Abzahlungsgeschäft in die Rechtsform eines Darlehensvertrages gekleidet war.
  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95

    Voraussetzung der Annahme einer Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - …

    Auf eine spätere Änderung des Wertes oder der Verhältnisse kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat (z.B. RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), nicht an, "weil es eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschluß Zeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (…Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589 und Senatsurt. v. 3. November 1995, a.a.O.).
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