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Rechtsprechung
   RG, 20.03.1930 - VI 373/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,574
RG, 20.03.1930 - VI 373/29 (https://dejure.org/1930,574)
RG, Entscheidung vom 20.03.1930 - VI 373/29 (https://dejure.org/1930,574)
RG, Entscheidung vom 20. März 1930 - VI 373/29 (https://dejure.org/1930,574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 298
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Mit den Ausführungen von Schmölders zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage bei Verletzungshandlungen, die mit öffentlicher Strafe bedroht sind oder die Anlaß zu einem Einschreiten der Verwaltungsbehörde geben können, hat sich das Reichsgericht bereits in den ähnlich liegenden Fällen RGZ 128, 298 [307] = JW 1931, 1470, ferner JW 1931, 1473 befaßt.

    Das Reichsgericht (RGZ 128, 298 [301-305]) hat eingehend die Entstehungsgeschichte des § 6 Abs. 2 GewO dargelegt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, nach der Entstehungsgeschichte könne nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber bei Erteilung der Ermächtigung zum Erlaß der AMVO von dem im übrigen der Gewerbeordnung zugrunde liegenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ausgegangen sei; dieser Grundsatz habe vielmehr, soweit der Betrieb des Apothekergewerbes und der Verkauf von Arzneimitteln in Betracht komme, im Gesetz keine Anerkennung gefunden; der Gesetzgeber habe auf der Grundlage des bisherigen Zustandes der zum Erlaß der Verordnung ermächtigten Stelle die Entscheidung darüber überlassen, inwieweit die Rücksicht auf die dem Staat obliegende Sorge für die öffentliche Gesundheitspflege und die allgemeine Volkswohlfahrt es geboten erscheinen lasse, den Verkauf der Apothekerwaren wie bisher den Apotheken vorzubehalten, und inwieweit es hiernach zulässig erscheine, ihn dem freien Verkehr zu überlassen.

    Von den Urteilen des Reichsgerichts mag außer den Entscheidungen RGZ 128, 298 und JW 1927, 2422, noch das Urteil vom 26. Juni 1934 - II 98/34 - (GRUR 1934, 690) hervorgehoben werden, das ausdrücklich von dem der Beklagten (Drogerie) verbotenen Handel mit apothekenpflichtigen Waren spricht.

  • BGH, 21.03.1958 - 2 StR 393/57
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  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52

    Preisstopverordnung. Schutzgesetz?

    Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit - gerade dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines Rechtsgutes zu schützen (RGZ 128, 298 [300]; 138, 219 [231]; BGH MDR 1951, 97).

    Es kommt nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (RGZ 119, 435 [437]; 128, 298 [300]; 138, 165 [168]).

  • OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83

    Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter …

    Der Schutz braucht jedoch keineswegs der vom Gesetzgeber gewollte Hauptzweck des Gesetzes zu sein; es genügt vielmehr, wenn die Absicht des Gesetzgebers darauf gerichtet war, neben dem Hauptzweck des Gesetzes auch diesen Schutz einer Person oder eines Personenkreises durch das Gesetz eintreten zu lassen (RGZ 128, 298, 300; RGZ 138, 219, 231; BGHZ 12, 146, 148; BGHZ 22, 293, 297; BGH, NJW 1967, 1279, 1280;… Soergel/Siebert, BGB , 10. Aufl., § 823 Rdn. 332;… Palandt/Thomas, aaO., § 823 Anm. 9;… Larenz, Schuldrecht, 12. Aufl., Band 2 Seite 618 ff.; Knöpfler, NJW 1967, 697).
  • BGH, 04.12.1956 - VI ZR 161/55

    Schutzgesetz

    Daß dieser Schutz der vom Gesetzgeber gewollte Hauptzweck war, ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr, daß neben dem schon erwähnten Hauptzweck auch der Schutz der Verkehrsteilnehmer beabsichtigt war (vgl. RGZ 128, 298 [300]).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2022 - 7 U 120/21

    Schadensersatzklage auf des Kaufs eines Diesel-Pkws Audi Q5 3.0 V6 TDI quattro

    Rn. 70 Nach ständiger Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts (RGZ 128, 298, 300) und daran anknüpfend des Bundesgerichtshofes ist eine Rechtsnorm (nur) dann ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, wenn sie zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen.
  • BGH, 05.05.1987 - VI ZR 181/86

    Schleswig-Holsteinische GaragenVO als Schutzgesetz

    Als Schutzgesetz ist eine Rechtsnorm dann anzusehen, wenn sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit - dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenbereiche gegen die Verletzung eines Rechtsgutes oder eines bestimmten Rechtsinteresses zu schützen (RGZ 128, 298, 299; BGHZ 66, 388, 390) [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75].
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55

    Arzneimittelverkauf in Drogerien

    Der Drogist, der apothekenpflichtige Arzneimittel an Verbraucher abgibt, verstößt daher gegen § 1 UnlWG sowie gegen § 823 Abs. 2 BGB (vgl. RGZ 128, 298).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2022 - 7 U 109/21
    Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts (RGZ 128, 298, 300) und daran anknüpfend des Bundesgerichtshofes ist eine Rechtsnorm (nur) dann ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, wenn sie zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2022 - 7 U 306/21

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …

    Rn. 51 Beginnend mit dem Reichsgericht (RGZ 79, 85 ff. und 128, 298 ff.) hat die Rechtsprechung in unzähligen Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Ersatzfähigkeit von Schäden gemäß § 823 Abs. 2 BGB im Kern davon abhängt, dass die vom Geschädigten bemühte Norm tatsächlich auf den Schutz individueller Interessen abzielt, indem sie nach Sinn und Inhalt zumindest auch dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2023 - 7 U 304/21
  • BGH, 27.01.1954 - IV ZR 309/52
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2022 - 7 U 213/21
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2023 - 7 U 69/22
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2023 - 7 U 60/22

    Anspruch auf Schadensersatz in Dieselskandalfällen bei sittenwidriger Verwendung …

  • BGH, 28.10.1958 - VI ZR 209/57
  • BGH, 20.09.1954 - III ZR 77/53

    Rechtsmittel

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