Rechtsprechung
| RG, 29.04.1930 - II 355/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 128, 330
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60
Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern
Zwar erstreckt sich die in § 18 Abs. 3 LitUrhG vorgesehene Vervielfältigungsfreiheit auch auf Nachrichten, die durch den Funk gesendet werden (RGZ 128, 330 - Zeppelin) und nach herrschender Auffassung ist - über den Wortlaut des § 26 LitUrhG hinaus - bereits nach geltendem Recht deren öffentliche Wiedergabe durch Funksendung zulässig (…vgl. Reg.Entwurf a.a.O. Begründung zu § 49).Aus ähnlichen Erwägungen hat das Reichsgericht eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin gebilligt, wonach die ungenehmigte Festlegung der Rundfunkübertragung einer Sportreportage auf Schallplatten aus dem Rechtsgedanken des Schmarotzens an fremder Leistung eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme darstellt (RGZ 128, 330, 336; KG JW 1929, 1251).
Hiernach hatte die dem Fernsehteilnehmer erteilte Genehmigung zum Betrieb einer Fernsehempfangsanlage nach dem damaligen Rechtszustand zum Inhalt, daß die rechtlichen Schranken, die Privatpersonen durch die staatliche Funkhoheit beim Betrieb von Fernsehempfangsanlagen gesetzt waren, beseitigt wurden (vgl. RGZ 128, 330, 332 f;… Neugebauer a.a.O., § 2 FAG 2, II, S. 103;… Aubert a.a.O. S. 99).
- BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82
Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und …
Sie beruht auf dem Gedanken, daß den Auswüchsen des Wettbewerbs auch im öffentlichen Interesse entgegenzutreten ist und daher ihre Verfolgung nicht dem Belieben des unmittelbar Verletzten allein überlassen bleiben soll (RGZ 120, 47, 49; 128, 330, 342 f.; vgl. auch RGSt 63, 107, 109), zumal in den in Betracht kommenden Fällen nicht selten ein unmittelbar verletzter Mitbewerber fehlt oder jedenfalls nicht mit Sicherheit feststellbar ist (…vgl. Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 13 UWG Rdn. 1;… Ebermayer a.a.O. § 22 UWG Anm. 3). - BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57
Programmhefte zu Berufsboxkämpfen
Für die Frage dagegen, ob der Vertrieb solcher Abdrucke wettbewerbsrechtlich erlaubt ist, kann aus dieser urheberrechtlichen Vorschrift nichts entnommen werden (Reichstagsdrucksache 1900/1001 Nr. 97 S. 27 f; Kuhlenbeck, Urheber- und Verlagsrecht S. 142; RGZ 128, 330 - Verbreitung einer Rundfunknachricht durch Extrablatt; RGZ 140, 137, 142 - Nachdruck von Rundfunkprogrammen; vgl. auch BGHZ 26, 52, 58 ff [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes). - BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen
Aus ähnlichen Erwägungen ist das Reichsgericht einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin beigetreten, wonach bereits die ungenehmigte Festlegung der Rundfunkübertragung einer Sportreportage auf Schallplatten aus dem Rechtsgedanken des Schmarotzens an fremder Leistung eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme darstellt (RGZ 128, 330, 336; KG JW 1929, 1251; vgl. auch BGHZ 35, 20, 28 ff [BGH 06.04.1961 - II ZR 119/60] Rundfunksendung "Figaros Hochzeit"). - BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54
Rechtsmittel
Wenn § 1 UnlWG verbietet, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vorzunehmen, die gegen die guten Sitten verstoßen, so sollen hierdurch nicht nur die Mitbewerber vor einem unlauteren Wettbewerb geschützt, sondern auch die Allgemeinheit vor Wettbewerbsauswüchsen bewahrt werden (RGZ 128, 330 [343]).
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