Rechtsprechung
| RG, 24.03.1930 - VI 383/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 128, 92
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.03.1986 - IX ZR 88/85
Sicherungsübereignung als Gesamtvermögensübernahme
Denn die Würdigung, ob der festgestellte Sachverhalt einen Verstoß gegen die guten Sitten enthält, ist eine - ohne Rücksicht auf die Beweislast - von Amts wegen zu klärende Rechtsfrage (RGZ 128, 92, 95;… BGH Urt. v. 6. Mai 1954 - IV ZR 53/54, LM § 138 BGB (Cd) Nr. 2;… Baumgärtel/Lauen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 1, § 139 Rdn. 1). - BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61
Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen
So lag es in dem Fall, den das Reichsgericht in der RGZ 128, 92, 94 abgedruckten Entscheidung zu beurteilen hatte. - BGH, 13.06.1966 - III ZR 258/64
Züchtigungsrecht eines Lehrers - Schläge auf den Kopf - Klage der …
Jedes zwischen einer Partei und einem Dritten bestehende Rechtsverhältnis ist vielmehr einer Feststellung zugänglich zu erachten, wenn und soweit die Klagepartei gerade gegenüber dem Beklagten ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung nachzuweisen vermag (u.a. RG Gruch 68, 333; RGZ 170, 358, 374; auch RGZ 128, 92, 94).
- BGH, 24.09.1987 - III ZR 188/86
Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages
Ob nach dem unstreitigen Vertragsinhalt und den festgestellten Umständen ein Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB vorliegt, ist eine Rechtsfrage (RGZ 128, 92, 95; BGH Urteile vom 6. Mai 1954 - IV ZR 53/54 = LM BGB § 138 (Cd) Nr. 2 und vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1255, 1257). - BGH, 03.12.1954 - V ZR 114/53
Rechtsmittel
Vielmehr können, wie in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum (vgl. z.B. RGZ 128, 92 [94]; 146, 290 [294]; 170, 358 [374]; BGHZ 12, 308 [311]; BGH vom 30. März 1952 IV ZR 241/52 und Beschluß vom 11. März 1952 V BLw 28/51; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 256 Bem.Ob und in welchen Fällen überhaupt ein rein wirtschaftliches Interesse des Klägers an der Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages die Zulässigkeit der Feststellungsklage rechtfertigen könnte (vgl. z.B. RGZ 128 92 [94];… Sydow-Busch ZPO 22. Aufl. § 256 Anm. 4), mag dahingestellt bleiben, weil der Kläger ein solches Interesse nicht geltend macht.
- BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
Rechtsmittel
Es genügt, dass das Rechtsverhältnis irgendwie in den Rechtsbereich des Klägers hineinreicht (RGZ 128, 92 [94] und ständige Rechtsprechung, vgl. Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 256 Bem. II 3;… Rosenberg a.a.O. § 86 II 1 b).Daraus ergibt sich, dass das in einem solchen Falle auf die Feststellungsklage ergehende Urteil nur zwischen den Parteien des Prozesses, nicht aber für oder gegen den Rechtsträger Rechtskraft wirkt (RGZ 128, 92 [94]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Bem. II 3 und § 325 Bem. VI l letzter Absatz).
- OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 169/88
Feststellungsklage; Berliner Testament; Schlußerbe; Vorausvermächtnis
Zwar kann das erforderliche Rechtsverhältnis "gegenwärtiger konkreter Art« (BGHZ 37, 137,144) auch schon darin zu sehen sein, daß eine Partei aufgrund ihrer schon bestehenden rechtlichen Beziehungen zu dritten Personen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Bewegungsfreiheit beschränkt ist; dies muß sich jedoch gerade gegenüber der anderen Partei auswirken (…BGH aaO. unter Hinweis auf RGZ 92, 1; 128, 92,94). - BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines …
Es genügt deshalb, daß die Klägerin, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 128, 92, 94; 170, 358, 374) annimmt, ein berechtigtes Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Verpflichtung der Beklagten hat, die Erbengemeinschaft bis zur Höhe der Deckungssumme von allen Haftpflichtverbindlichkeiten gegenüber dem Versicherungsverband der Klägerin freizustellen. - BGH, 21.12.1955 - VI ZR 256/54
Rechtsmittel
Sie hat weiter die Bejahung des Rechtsschutzinteresses nicht unbedingt davon abhängig gemacht, daß mit der Entscheidung des Prozesses eine Rechtskraftwirkung zwischen den an dem Rechtsverhältnis beteiligten Personen geschaffen wird (RGZ 128, 92 [94] 170, 358 [374]). - BGH, 11.03.1952 - V BLw 28/51
Rechtsmittel
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß auch Rechtsverhältnisse zwischen einer der Prozeßparteien und einem Dritten zum Gegenstand einer Feststellung gemacht werden können, vorausgesetzt, daß der Antragsteller ein rechtliches Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Klarstellung dieses Rechtsverhältnisses gerade dem Gegner gegenüber hat (vgl. RGZ 128, 92 [94]; 142, 223 [226]; 156, 193 [200]). - BGH, 22.01.1951 - IV ZR 172/50
Rechtsmittel
- BGH, 07.12.1951 - V ZR 59/50
- BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 4/58
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