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Rechtsprechung
   RG, 13.05.1930 - VII 501/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,524
RG, 13.05.1930 - VII 501/29 (https://dejure.org/1930,524)
RG, Entscheidung vom 13.05.1930 - VII 501/29 (https://dejure.org/1930,524)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1930 - VII 501/29 (https://dejure.org/1930,524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 1
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …

    Mach der in Rechtsprechung (RGZ 129, 1 [p] mit weiteren Hinweisen; 152, 195 [198]i BAG 8, 279 [28l])und Schrifttum (Rosenberg, ZPO , 8" Aufl., § 86 II 2 a S. 4o8;… Stein-Jonas, ZPO 18. Aufl., § 256 Anm. 5 b; Baumbach, ZPO, 25 Aufl , § 2p6 Anm. 5 Stichwort "Leistungsklage'; Wieczorek, ZPO, § 2 5 6 Anm, C II a 1) gefestigten Auffassung darf zwar im allgemeinen das Feststellungsinteresse auch bei Möglichkeit der Leistungsklage dann bejaht werden , wenn sich die Feststeilungsklage gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts richtet.
  • BFH, 18.05.1971 - II 134/64

    Versicherungsentgelte - Rückdeckungsversicherungen - Privatrechtliche Unternehmer …

    Hinsichtlich des Obersatzes kann daher dahingestellt bleiben, ob die bei dem Kläger genommenen Rückdeckungsversicherungen noch Lebensversicherungen sind (verneint für die Rückversicherung in den Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 129 S. 1 [6] -- RGZ 129, 1 [6] --) oder ob sie deshalb den Schadensversicherungen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VVG) zugerechnet werden müssen, weil die Entstehung der Rentenansprüche nicht nur Invalidität, Alter oder Tod eines Betriebsangehörigen (der selbst weder Versicherungsnehmer noch durch die Versicherung begünstigt ist), sondern darüber hinaus die Versorgungspflicht des Versicherungsnehmers (eines Mitglieds des Klägers) voraussetzt, die Rentenversicherungen also einen Vermögensschaden abdecken und die Leistungspflicht durch dessen Höhe begrenzt ist.
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