Rechtsprechung
| RG, 23.06.1930 - IV 333/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 129, 246
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Rn. 73 Vor 1933 waren Rechtsprechung und Wissenschaft mit geringen Ausnahmen darüber einig, daß der dem Art. 14 GG entsprechende Art. 153 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 sich nur auf private Vermögensrechte bezog (vgl. Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, 14. Aufl., Anm. 2 zu Art. 153 S. 704, und die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 129, 246 [250/251] mit zahlreichen Verweisungen). - StGH Hessen, 05.03.1954 - P.St. 156
Gesetz; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkung
Doch umfasst die Eigentumsgarantie des Art. 45 HV ebensowenig wie die des Art. 14 GG vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts (vgl. RGZ 129, 246. (250 f.); v. Mangold, Komm. z. GG Anm. 2 zu Art. 14; Giese, Komm. z. GG Anm. 1 u. 3 zu Art. 14; Abraham im BonnKomm Anm. 2 zu Art. 14 sowie BVerfGE 2, 380 (399 ff.)). - BGH, 25.09.1970 - V ZR 171/67
Anspruch auf Löschung einer Hypothek wegen Verstoß gegen den Umfang der …
In der Revisionsbegründung führt die Beklagte aus: Im vorliegenden Pall habe - im Gegensatz zu den in den Entscheidungen RGZ 129, 246 (gemeint ist offenbar RGZ 125, 242, 246) und BGHZ 7, 274, 277 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] beurteilten Sachverhalten - dem Nachlaß auf Grund des "mit ihm" geschlossenen Vertrags der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens zugestanden.
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