Rechtsprechung
| RG, 13.05.1930 - III 291/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 129, 31
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 22.05.2024 - IV ZR 124/23
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Zahlungserwartung
Entscheidend ist vielmehr, ob die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, die gerichtliche Entscheidung auch ohne den Zwang der Rechtskraft anzuerkennen und zum Anlass von Maßnahmen zu nehmen, die im Interesse des Feststellungsklägers liegen (RGZ 129, 31, 34). - OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 7 U 146/10
Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan": …
Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (RGZ 129, 31 ff. 34 f.; RGZ 152, 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, 250 ff.; BGHZ 36, 38 ff.).In solchen Fällen bestehen sei jeher und in ständiger Rechtsprechung keine prozessualen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens (RGZ 129, 31 ff., 34 f.; RGZ 152, 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, 250 ff.; BGHZ 36, 38 ff.).
- BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
Feststellungsinteresse
Doch kann in besonderen Fällen auch ein anderes gelten; so wird z.B. bei Ansprüchen gegen den Fiskus auch dann, wenn auf Leistung geklagt werden konnte, ein Feststellungsinteresse in der Regel bejaht, weil erwartet werden kann, daß der Beklagte den gerichtlich festgestellten Anspruch auch ohne Leistungsurteil befriedigen wird (u.a. RGZ 129, 31, 34; 146, 290, 294).
- OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan": …
Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (RGZ 129, S. 31 ff. 34 f.;… RGZ 152, S. 193 ff., 196 ff.;… BGHZ 2, S. 250 ff.;… BGHZ 36, S. 38 ff.).In solchen Fällen bestehen seit jeher und in ständiger Rechtsprechung keine prozessualen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens (RGZ 129, S. 31 ff., 34 f.;… RGZ 152, S. 193 ff., 196 ff.;… BGHZ 2, S. 250 ff.;… BGHZ 36, S. 38 ff.).
- OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 133/10
Fondsgebundene Lebensversicherung: Schadensersatzanspruch des …
Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (RGZ 129, 31 ff. 34 f.; RGZ 152, 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, 250 ff.; BGHZ 36, 38 ff.).In solchen Fällen bestehen sei jeher und in ständiger Rechtsprechung keine prozessualen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens (RGZ 129, 31 ff., 34 f.; RGZ 152, 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, 250 ff.; BGHZ 36, 38 ff.).
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Aber bei der Prüfung dieser Frage ist eine weite und freie Auslegung geboten (RGZ 129, 31; HER 42, 684). - BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82
Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch …
Trotz der Möglichkeit, unmittelbar auf Leistung zu klagen, ist ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinne des § 256 ZPO anzuerkennen, wenn zu erwarten ist, daß der Prozeßgegner - namentlich, wenn es sich bei ihm um eine Behörde handelt - den gerichtlich festgestellten Anspruch auch ohne vollstreckungsfähiges Leistungsurteil befriedigen wird (RGZ 129, 31, 34; 146, 290, 295; BGHZ 28, 123, 126). - OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
"Wealthmaster Noble"-Lebensversicherung: Herabsetzung der vom Versicherer nach …
Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (vgl. RGZ 129, 31; RGZ 152, 193; BGHZ 2, 250; BGHZ 36, 38). - BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
Rechtsmittel
Unter solchen Voraussetzungen hat die Rechtsprechung eine Klage aus § 256 ZPO auch dann zugelassen, wenn ein Leistungsantrag möglich gewesen wäre (RGZ 129, 31, 34; Urteil des Senats BGHZ 28, 123, 126). - BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52
Rechtsmittel
Das gilt insbesondere auch in den Fällen, wo eine Behörde kraft Amtspflicht die Rechtskraft voraussichtlich ohne Zwang anerkennen und dem Spruch genügen wird (RGZ 129, 31 [34]). - BGH, 03.12.1954 - V ZR 114/53
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- BGH, 14.03.1956 - V ZR 169/54
Rechtsmittel
- BGH, 24.09.1959 - VII ZR 3/58
Rechtsmittel
- BGH, 18.06.1953 - III ZR 274/51
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1970 - VII ZR 183/68
Ausschluss eines Feststellungsinteresses durch die Möglichkeit der Leistungsklage …
- BGH, 08.03.1961 - V ZR 7/60
Rechtsmittel
- BGH, 12.02.1953 - IV ZR 206/52
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