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Rechtsprechung
   RG, 24.10.1930 - II 183/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,424
RG, 24.10.1930 - II 183/30 (https://dejure.org/1930,424)
RG, Entscheidung vom 24.10.1930 - II 183/30 (https://dejure.org/1930,424)
RG, Entscheidung vom 24. Oktober 1930 - II 183/30 (https://dejure.org/1930,424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Andernfalls stünde rechtskräftig fest, daß die Beklagten nicht räumen mußten (vgl. RGZ 130, 119, 121 f.; BGH, LM Nrn. 23 und 27 zu § 322 ZPO ).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85

    Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel - …

    Schon das Reichsgericht (RGZ 130, 119, 123) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGHZ 53, 144, 148) [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68] haben deshalb § 327 Satz 2 BGB auch der Vertragspartei zugute kommen lassen, die mit Recht den Rücktritt erklärt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 3 A 246/92

    Kombination eines Anfechtungsantrags mit einem Leistungsantrag; Vertragliche …

    hierzu insbesondere RG Urteil vom 24.10.1930 - II 183/30 -, RGZ 130, 119, 122, 123.
  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 41/66

    Abschluss und Reichweite eines Vorvertrages zu einem Architektenvertrag - …

    Infolgedessen muß sie ihm seine Leistung, d.h. den Wert seiner Dienste (§ 346 Satz 2 BGB), zurückgewähren; jedoch haftet sie nach § 327 BGB nur im Rahmen ihrer Bereicherung (vgl. RGZ 130, 119, 123 f).
  • BGH, 23.01.1961 - VIII ZR 65/60

    Rechtsmittel

    Ein solcher Anspruch unterfällt, da sich der Rücktritt nicht auf einen durch Vertrag eingeräumten Vorbehalt im Sinne des § 346 BGB, sondern auf eine positive Vertragsverletzung der Klägerin stützt, grundsätzlich dem Bereicherungsrecht (RGZ 116, 380; 130, 119, 123).
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