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| RG, 24.10.1930 - II 183/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 119
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Andernfalls stünde rechtskräftig fest, daß die Beklagten nicht räumen mußten (vgl. RGZ 130, 119, 121 f.; BGH, LM Nrn. 23 und 27 zu § 322 ZPO ). - BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85
Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel - …
Schon das Reichsgericht (RGZ 130, 119, 123) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGHZ 53, 144, 148) [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68] haben deshalb § 327 Satz 2 BGB auch der Vertragspartei zugute kommen lassen, die mit Recht den Rücktritt erklärt hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 3 A 246/92
Kombination eines Anfechtungsantrags mit einem Leistungsantrag; Vertragliche …
hierzu insbesondere RG Urteil vom 24.10.1930 - II 183/30 -, RGZ 130, 119, 122, 123. - BGH, 11.07.1968 - VII ZR 41/66
Abschluss und Reichweite eines Vorvertrages zu einem Architektenvertrag - …
- BGH, 23.01.1961 - VIII ZR 65/60
Rechtsmittel
Ein solcher Anspruch unterfällt, da sich der Rücktritt nicht auf einen durch Vertrag eingeräumten Vorbehalt im Sinne des § 346 BGB, sondern auf eine positive Vertragsverletzung der Klägerin stützt, grundsätzlich dem Bereicherungsrecht (RGZ 116, 380; 130, 119, 123).
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