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| RG, 09.12.1930 - III 382/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 401
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Das Reichsgericht hat beim Vorliegen mehrerer Klagegründe, von denen für den einen die Revision ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig ist und für den anderen nicht, für diesen anderen unter Aufgabe seiner anfänglichen Rechtsprechung eine Nachprüfung für unzulässig erklärt, weil es dem Zwecke des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widerspreche, bei einem einheitlichen Tatbestande bloß aus dem Grunde des Zusammenhangs eines nach Zuständigkeit und Revisibilität bevorrechtigten Anspruchs mit einen nichtbevorrechtigten diesen mitnachprüfen zu müssen, und weil auch schon die Feststellung einer an sich möglichen restlosen Übereinstimmung in den Tatbeständen beider Klaggründe vielfach zu Schwierigkeiten führe (RGZ 130, 401; 140, 415 [418]; 156, 303; 164, 341 [345]). - BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
Sinn und Zweck des vom Gesetz geforderten Vorhandenseins der Revisionssumme ist jedenfalls in erster Linie der Schutz des Revisionsgerichts vor einer Überlastung (RGZ 130, 401 /403/;… Stein-Jonas a.a.O. Vorbem III vor § 545). - BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60
Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
Diese Auffassung entspricht auch allein dem Zweck der Vorschrift des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, für Rechtsstreitigkeiten über gewisse Ansprüche, die auf öffentlich-rechtlichem Gebiet oder auf dem Grenzgebiet zwischen dem öffentlichen oder privaten Recht liegen, obwohl es sich bei ihnen häufig um kleinere Wertgegenstände handelt, die Revision zu eröffnen, weil die einheitliche Beurteilung dieser Ansprüche im Interesse der Allgemeinheit gelegen ist; dagegen soll der Überlastung des Revisionsgerichts mit Streitigkeiten anderer Art über vermögensrechtliche Ansprüche durch die einschränkenden Bestimmungen des § 546 ZPO begegnet werden (vgl. Nachweise in RGZ 130, 401, 403).
- BGH, 29.05.1961 - VII ZR 87/60
Rechtsweg für eine die disziplinäre Entlassung eines Schülers aus der Schule zum …
Eine Nachprüfung des angefochtenen Urteils ist im übrigen nicht statthaft (RGZ 130, 401; 140, 145, 148; 156, 303; 164, 341, 345; OGHZ 3, 105; BGHZ 1, 369, 380; 10, 351, 358; 15, 5, 8). - BGH, 06.02.1953 - I ZR 80/52
Steckengebliebene Postschecküberweisung
Das Reichsgericht hatte früher in ständiger Rechtsprechung die bürgerlich-rechtliche Natur des Postscheckvertrages betont (RGZ 104, 141 [143]; 109, 100 [102]; 126, 28 [32]; 130, 401 [402]). - BGH, 06.02.1954 - VI ZR 142/52
Rechtsmittel
Selbst wenn sie ihre Ansprüche auf beide Klagegründe gestützt hätte, wäre es als dem Zweck des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widersprechend nicht statthaft gewesen, des bloßen Zusammenhangs beider Ansprüche wegen den nach Zuständigkeit und Revisibilität nicht bevorrechtigten Klageanspruch im Revisionsverfahren mit nachzuprüfen (RGZ 130, 401 ff; 156, 303 [304]; 161, 199 [200/201]; 164, 341 [342/343]; RG DR 1944, 843; OGHZ 3, 103 [105]; BGHZ 1, 369 [380]). - BGH, 26.10.1953 - III ZR 9/52
Rechtsmittel
Der Anspruch kann deshalb, falls die Revisionssumme nicht erreicht ist, in der Revisionsinstanz nur unter dem Gesichtspunkt des § 839 BGB nachgeprüft werden (RGZ 130, 401; 164, 341; BGHZ 1, 369). - BGH, 13.07.1967 - VII ZR 308/64
Zulässigkeit des Zivilrechtswegs - Erteilung eines Auftrages - Anlegung einer …
In jedem Falle hat sich aber die Prüfung des Revisionsgerichts auf die Frage der Zulässigkeit des Zivilrechtswege zu beschränken, so daß auf die Sache selbst nur einzugehen ist, soweit dies der gesteckte Rahmen erfordert (RGZ 130, 401, 403 f; BGHZ 1, 369, 380) [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50]. - BGH, 07.05.1953 - III ZR 246/51
Rechtsmittel
Zunächst ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts davon auszugehen, daß bei mehreren geltendgemachten Klagegründen Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des Revisionsgerichts nicht weiter reichen, als die für den einzelnen Klagegrund zu ermittelnde Zulässigkeit des Rechtsmittels anzuerkennen ist; sonstige Klagebegründungen, für welche die Voraussetzungen der §§ 546, 547 ZPO nicht vorliegen, haben in der Revisionsinstanz grundsätzlich auch dann auszuscheiden, wenn sie mit dem nachzuprüfenden Klagegrund im Zusammenhang stehen (RGZ 130, 401; 139, 278; BGHZ 1, 369 [380/381]). - BGH, 03.07.1952 - III ZR 17/51
Rechtsmittel
Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Enteignung und Aufopferung könnten mithin von dem Senat nur dann erörtert werden, wenn die Revisionssumme erreicht oder die Revision zugelassen worden wäre (RGZ 130, 401 [402]; 157, 145 [147]; 165, 91 [97] und das erwähnte Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 -). - BGH, 23.05.1951 - III ZR 46/50
Rechtsmittel
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