Rechtsprechung
| RG, 16.01.1931 - VII 192/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 179
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56
Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.
Ein Schiedsspruch, der sich in den hiernach zulässigen Grenzen hält, ist nicht zu beanstanden; dagegen ist ihm die Anerkennung zu versagen, wenn ein Vertrag gleichen Inhalts unter dem Gesichtspunkte des Verstosses gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten unwirksam sein würde (vgl. u.a. RGZ 131, 179, 182 ff). - BGH, 27.10.1951 - II ZR 44/50
Rechtsmittel
Der Revision ist darin beizupflichten, dass aus unerlaubter Handlung nicht nur ein Schadenersatzanspruch in Geld erwächst, sondern ein Herstellungsanspruch gemäss § 249 BGB (RGZ 79, 194 [197]; 84, 131 [135]; 131, 179 [185] und 141 [145];… Staudinger-Riezler 10. Aufl. § 123 Anm. 45;… Gadow a.a.O. 195). - OLG Köln, 16.03.1988 - 6 U 28/87
Vollstreckung einer Stimmrechtsbindung mit einer Leistungsklage; Wirksamkeit …
Die insoweit vom Beklagten unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 131, 179 ff.) geäußerten Bedenken sind nicht stichhaltig. - BGH, 24.04.1958 - VII ZR 194/57 Es hat damit - anders als in dem von der Revision angeführten Fall RGZ 131, 179, 185 - weder das Stimmrecht der Klägerin verletzt noch deren Zustimmung zu dem Gesellschafterbeschluß ersetzt, sondern es hat lediglich der Erkenntnis Rechnung getragen, daß die der Klägerin eingeräumte Stimmberechtigung nach Lage der Umstände nicht ausreicht, um den Gesellschafterbeschluß zu Fall zu bringen.
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