Rechtsprechung
| RG, 03.03.1931 - VII 218/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 340
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
Das führt dazu, daß zwischen den Parteien der Zustand eintritt, wie wenn die Vormerkungen nicht beständen, und daß der Beklagte auch im Verteilungsverfahren mit seinen Vormerkungen hinter dem Kläger zurücktreten muß (vgl. RGZ 47, 216, 222; 70, 112, 114 f; 131, 340, 342). - BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Die Gegenmeinung (RGZ 131, 340, 341 f; OLG Hamm JW 1933, 1147; König, SächsArch 1917, 361, 366; Barth NJW 1959, 2143, 2144) verneint eine solche Ausgestaltung des Rückgewähranspruchs aus rein begrifflichen Erwägungen. - BFH, 30.03.2010 - VII R 22/09
Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück
So besteht z.B. infolge der Anfechtung kein Anspruch auf Einräumung eines dinglichen Rechts (so schon Urteil des Reichsgerichts vom 3. März 1931 VII 218/30, RGZ 131, 340).
- BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
Mit der Verurteilung, von der anfechtbar erlangten Grundschuld keinen Gebrauch zu machen, soll das Hindernis ausgeräumt werden, das die Belastung dem Zwangszugriff der Klägerin bereitet (vgl. RGZ 47, 216, 222; 131, 340, 342; RG JW 1930, 3331;… Jaeger, Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 1 Anm. 30). - BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91
Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück
Dementsprechend muß der Empfänger einer anfechtbar erlangten Leistung sich so behandeln lassen, daß das durch die anfechtbare Rechtshandlung für den Zugriff des Gläubigers geschaffene Hindernis beseitigt wird (RGZ 27, 21, 22; 131, 340, 342;… Senatsurt. v. 5. Dezember 1991 aaO. m.w.N). - OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
Grundbuchverfahren: Bestimmtheit eines Titels zur Eintragung eines Rangrücktritts
9 b) Auch wenn man dieser, bis dahin nicht unbestrittenen, Ansicht (vgl. RGZ 131, 340/341 f.; KGJ 49, 200/202; OLG Hamm JW 1933, 1147) folgt, genügt der vorgelegte Titel zur Eintragung nicht, weil er der hinreichenden Konkretisierung mangelt.Diese führt indes nicht zur ausreichenden Klarheit, weil die Verurteilung auch anders vollzogen werden kann, etwa durch entsprechende Erklärungen im Zuge der Zwangsversteigerung (vgl. RGZ 131, 340/342), indem der Anfechtungsgegner von seinem Pfandrecht dem Anfechtungskläger gegenüber keinen Gebrauch macht und in die Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung auf die angefochtene Hypothek entfallenden Erlöses bis zum Betrag von dessen Forderung einwilligt (vgl. RGZ 131, 340/342).
Rn. 11 d) Auch die maßgebliche Rechtsprechung hat es, bezogen auf das Grundbuch, bisher offensichtlich als selbstverständlich erachtet, dass der zu vollziehende Titel - ausdrücklich oder jedenfalls unzweifelhaft - die Vorrangeinräumung zum Ausdruck bringen muss (vgl. RGZ 131, 340; KGJ 49, 200; OLG Dresden SeuffA 58, 236).
- KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
Anfechtungsverfahren außerhalb der Insolvenz: Anspruch auf Einräumung des …
Das Reichsgericht hatte zunächst beiläufig geäußert, dass diesbezüglich keine Bedenken bestünden (vgl. RGZ 86, 99/101), dann jedoch ausdrücklich festgestellt, dass ein Anspruch auf Einräumung des Vorrangs einer Zwangshypothek gegenüber einer vorrangig und anfechtbar eingetragenen Hypothek nicht bestehe (vgl. RGZ 131, 340 = JW 1931, 2101). - LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
Kündigung; Feststellungsinteresse; Beendigungswirkung
Anders kann der wahre Wille der Parteien nach dem objektiven Erklärungswert ihres Verhaltens vom Standpunkt jeweils des verständigen Erklärungsempfängers gemäß § 133 BGB nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht verstanden werden (RGZ 131, 340, 351; BGHZ 36, 30, 33; 47, 75, 78. ständige Rechtsprechung). - BGH, 26.01.1959 - II ZR 235/57
Gläubigerbenachteiligung
Die Rückgewähr bei einer anfechtbar bestellten Hypothek besteht darin, daß von ihr gegenüber dem Anfechtenden kein Gebrauch gemacht werden darf (RGZ 131, 340, 342). - BGH, 02.07.1958 - V ZR 102/57
Rechtsmittel
Die Rückgewähr nach § 7 AnfG hat hier vielmehr in der Weise zu erfolgen, daß die Beklagte von ihrer Grundschuld der Klägerin gegenüber keinen Gebrauch macht und in die Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung auf die angefochtene Grundschuld entfallenden Erlöses an die Klägerin bis, zum Betrag von deren Forderung einwilligt (RGZ 131, 340, 342;… Warneyer/Bohnenberg a.a.O. § 7 IV a S. 1921 Jaeger, Die Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens § 1 Anm. 30;… Böhle-Stamschräder, AnfG 2. Aufl. § 7 III 3). - OLG Koblenz, 08.11.1988 - 3 U 709/87
Rückgewähranspruch nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) bei anfechtbar geschenktem …
- BGH, 28.10.1959 - V ZR 96/58
Rechtsmittel
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