Rechtsprechung
| RG, 31.03.1931 - III 233/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 19.05.1930 - III 233/30
- RG, 31.03.1931 - III 233/30
Papierfundstellen
- RGZ 132, 257
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
Betreuung: Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem; Herausgabe von dem …
Auch aus § 1843 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass die Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Vormundschaftsgericht keine Auswirkungen auf eventuelle Ansprüche des Betroffenen gegen den Betreuer haben kann (vgl. zu den begrenzten rechtlichen Wirkungen von Handlungen und Erklärungen des Vormundschaftsgerichts in ähnlichen Konstellationen RGZ 132, 257, 260; BGH MDR 1964, 303; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1980, 103; LG Freiburg, Die Justiz 1983, 157;… Engler in Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1995, § 1843 BGB Rn. 9). - BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52
Haftung des Amtsvormunds
Das Reichsgericht hat allerdings einmal, worauf die Revision hinweist, bei der Pflichtverletzung eines nach früherem Recht (Art. 136 EGBGB) bestellten Berufsvormundes allein die Möglichkeit der Haftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 131 RV erörtert (RGZ 132, 257 [259]); bei anderer Gelegenheit hat es jedoch auch die Haftung des Berufsvormundes auf § 1833 BGB gestützt (RG JW 1922, 1006).Zutreffend hat das Berufungsgericht auch ausgeführt, dass die zu dem Vertrag erteilte Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung die Beklagte nicht entlastet (RGZ 132, 257 [260]).
- OLG Köln, 29.02.1988 - 7 W 50/87 Soweit das Gesetz verschiedentlich vom "Amt" des Vormunds spricht (§§ 1844, 1885, 1886, 1890, 1893 BGB), handelt es sich um ein Amt auf privatrechtlicher Grundlage, ähnlich dem eines Testamentsvollstreckers oder Konkursverwalters (RGZ 132, 257, 259; BGHZ 17, 108, 115;… Schreiber, a.a.O., S. 537 f.).
Das hat das Reichsgericht für die Berufsvormundschaft preußischen Rechts (Art. 78 § 4 PrAGBG) entschieden, bei der die Gemeinde berechtigt war, einzelnen ihrer Beamten die Rechte und Pflichten eines Vormunds zu übertragen (RGZ 132, 257, 259).
- BGH, 15.01.1964 - IV ZR 106/63
Rechtsmittel
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ein solches Verhalten des Vormundschaftsrichters den Pfleger entlasten (RGZ 132, 257, 260; RG JW 1904, 473 Nr. 14; 1911, 984 Nr. 20; JW 1910, 708 Nr. 12; Recht 1914 Nr. 1581; WarnRspr 1939 Nr. 41 = JW 1938, 3116; BGH MDR 1962, 466 Nr. 19). - BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55
Zwangsunterbringung durch Vormund
Wie das Reichsgericht in RGZ 132, 257 [259] zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich dabei um ein Amt auf privatrechtlicher Grundlage und der Gesetzgeber hat nur die privatrechtlichen Pflichten und Aufgaben im Auge gehabt, die dem Vormund, der nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bestellt wird, gegenüber dem Mündel und seinem Vermögen obliegen. - BGH, 14.03.1956 - IV ZR 288/55
Rechtsmittel
Es ist richtig, daß dieser Grundsatz der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs entspricht (RGZ 132, 257 [260]; BGHZ 9, 255 [BGH 20.04.1953 - IV ZR 155/52] [262]). - BGH, 04.11.1968 - III ZR 93/66
Irrtum des Erblassers über den Wert seines Vermögens bei Testamentserrichtung - …
Wenn auch die Haftung des Vormunds oder Pflegers für einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder einen anderen Vertrag nicht notwendig dadurch ausgeräumt wird, daß das Vormundschaftsgericht den Vertrag genehmigt (vgl. RGZ 132, 257; BGH LM BGB § 1915 Nr. 3;… RGRKom BGB 10./11. Aufl. § 1833 Anm. 5), so ist doch hier dem Zweitbeklagten zugutezuhalten: Die Richter, denen auch die Akten des Amtsgerichts Westerland betreffend die über die Klägerin geführte Vormundschaft vorgelegen haben, müssen sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Seiten des Nachlaßfalles eingehend befaßt haben.
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