Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 16.05.1931 - IX 497/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,511
RG, 16.05.1931 - IX 497/30 (https://dejure.org/1931,511)
RG, Entscheidung vom 16.05.1931 - IX 497/30 (https://dejure.org/1931,511)
RG, Entscheidung vom 16. Mai 1931 - IX 497/30 (https://dejure.org/1931,511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 132, 416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Für jeden Verlobten ist somit die Ehe nach den Gesetzen des Heimatstaates zu beurteilen (RGZ 132, 416, 417; BGHZ 27, 375, 379) [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56].
  • KG, 27.01.1986 - 16 WF 6393/85

    Ehe; Wirksamkeit; Deutscher; Ausländer; Ausland; Inland; Heilung; Nichtigkeit; …

    Das deutsche Recht hat keinen Anlaß, eine Ehe zu vernichten, die in dem Geltungsbereich eines Rechts geschlossen ist, dem die Parteien nunmehr beide unterstehen, und in dem die Ehe als gültig betrachtet wird (so RGZ 132, 416, 419; OLG Koblenz IPRspr. 1975 Nr. 39;… v. Bar in Staudinger, BGB 12. Aufl. Art. 13 EGBGB Rdn. 46).

    Deshalb tritt die Heilung einer gegen sachliches Eheschließungsrecht verstoßenden Ehe jedenfalls dann ein, wenn ein vollständiger Bruch mit der Rechtsordnung, die die Ehe als nichtig betrachtet, vorliegt (herrschende Meinung, vgl. RGZ 132, 416, 419; OLG Koblenz IPRspr.

  • BGH, 12.05.1971 - IV AR (Vz) 38/70

    Ausländisches Eheverbot der Religionsverschiedenheit

    Das Reichsgericht hat den nicht mehr geltenden § 64 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Ehe zwischen Christen und Nichtchristen verbot, zunächst deshalb als gültig bezeichnet, weil die Vorschrift sich nicht gegen die einer bestimmten Religion angehörenden Personen richte (RGZ 132, 416, 418).
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63

    Rechtsmittel

    Für jeden Verlobten ist somit die Ehe nach den Gesetzen des Heimatstaates zu beurteilen (RGZ 132, 416, 417; BGHZ 27, 375, 379) [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht