Rechtsprechung
| RG, 16.09.1931 - I 7/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 260
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10
Honorarbedingungen Freie Journalisten
- VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 280/15
Free TV; Kombispot; Programmhinweis; Trennungsgebot; Werbetrenner; Werbung
Dessen ungeachtet wurde diese Definition mit ihrem wesentlichen Inhalt erst nach Ergehen der Entscheidung des OLG München in Umsetzung der vormaligen Richtlinien 95/47/EG und 97/36/EG durch Art. 1 Nr. 2b des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 16.7/31.8.1999 (Gesetz vom 17.2.2000, Nds. GVBl. S. 25) in Gestalt von (damals) § 2 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 neu in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen. - BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I). - BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55
Rechtsmittel
Bei der Auslegung ist deshalb der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 120, 224 [227]; RGZ 133, 260 [266]; RG JW 1938, 3126 [3127]; RG GRUR 1939, 202 [203]). - BGH, 20.11.1959 - I ZR 79/58
Rechtsmittel
Es ist jedoch anerkannten Rechts, daß der Inhalt der Ansprüche bei einem Gebrauchsmuster für die Auslegung nicht die gleiche Bedeutung wie bei einem Patent hat, da sie im Erteilungsverfahren keiner Nachprüfung unterliegen; deshalb ist bei der Auslegung der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 133, 260; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957 270, 271 - Unfallverhütungsschuh).
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