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Rechtsprechung
   RG, 22.05.1931 - II 402/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,505
RG, 22.05.1931 - II 402/30 (https://dejure.org/1931,505)
RG, Entscheidung vom 22.05.1931 - II 402/30 (https://dejure.org/1931,505)
RG, Entscheidung vom 22. Mai 1931 - II 402/30 (https://dejure.org/1931,505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 51
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Zum einen ist die Frage, ob man eine Nebenpflicht "in natura" durchsetzen kann oder ob dem zu Schützenden ausschließlich ein Schadensersatzanspruch für den Fall der Zuwiderhandlung zusteht, entgegen dem Beklagten zu 1) nicht so pauschal zu beantworten und im Zweifel - selbst unabhängig von einem besonderen Schutzbedürfnis - zu bejahen (vgl. etwa nur Kähler, NJW 2020, 113 (114 f.); Herresthal, Gedächtnisschrift Unberath, 2015, 179 (210);… MüKo-BGB/Bachmann, a.a.O., Rn. 80 ff. m.w.N.): Während man früher bei leistungssichernden Nebenpflichten bisweilen zurückhaltend war und nur bei ausdrücklichen Abreden zu einem Unterlassungsanspruch gelangte (vgl. zu einem Fall einer Ausschließlichkeitsbindung OLG Frankfurt v. 26.06.1984 - 8 U 15/84, JZ 1985, 337; für einen abtrünnigen Handlungsgehilfen RG v. 24.01.1910 - I 188/08, RGZ 72, 393 ff. bzw. für Preisbindungen RG v. 22.05.1931 - II 402/30, RGZ 133, 51, 62), gilt dies heute zu Recht als überwunden.
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Kartellgerichts, an die die Revision anknüpfen zu können glaubt, begründet der Abschluß eines Preisbindungsvertrags zwar auch für das bindende Unternehmen nicht nur Obliegenheiten, sondern echte vertragliche Pflichten, und zwar die, für eine einheitliche Durchführung des Preisschutzsystems zu sorgen, es ernstlich gegen Verletzungen zu verteidigen und dabei nicht einseitig und willkürlich zu verfahren (RGZ 133, 51, 61; Urteil des Kartellgerichts in MuW 33, 141, 143).
  • BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65

    Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß …

    Der Senat hat zu dieser Frage auch in der Entscheidung BGHZ 38, 90, 93 [BGH 27.09.1962 - KZR 6/61] - "Grote-Revers"-, in der er auf einschlägige Entscheidungen des Reichsgerichts und des Kartellgerichts hingewiesen hat, nicht selbst abschliessend Stellung genommen (vgl. dazu auch RGZ 133, 51, 61; 151, 239, 255; Urteil des Kartellgerichts in M u W 33, 141, 143; Urteil des I b Zivilsenats des BGH in GRUR 1964, 629; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. UWG § 1 Anm. 400; Schwartz im Gemeinschaftskommentar, 2. Aufl., § 16 Anm. 81; Frankfurter Kommentar, GWB § 16 Anh. 1 Teilziff.
  • BGH, 10.12.1957 - I ZR 208/55

    Rechtsmittel

    Die Möglichkeit der Gewährung von Sonderpreisen steht jedem Händler gleichmäßig offen und ist nur davon abhängig, ob sich unter den Abnehmern solche befinden, die zu der einen oder anderen Rabattgruppe gehören (RGZ 133, 51, 60; Mueller, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 11. Jg. Nr. 78 S. 621).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 7/61

    Zulässigkeit der uneingeschränkten Nachprüfung von Auslegungen in der …

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Kartellgerichts, an die die Revision anknüpfen zu können glaubt, begründet der Abschluß eines Preisbindungsvertrags zwar auch für das bindende Unternehmen nicht nur Obliegenheiten, sondern echte vertragliche Pflichten, und zwar die, für eine einheitliche Durchführung des Preisschutzsystems zu sorgen, es ernstlich gegen Verletzungen zu verteidigen und dabei nicht einseitig und willkürlich zu verfahren (RGZ 133, 51, 61; Urteil des Kartellgerichts in MuW 33, 141, 143).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 5/61

    Zulässigkeit einer uneingeschränkten Nachprüfung der Auslegung durch die …

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Kartellgerichts, an die die Revision anknüpfen zu können glaubt, begründet der Abschluß eines Preiebindungsvertrags zwar auch für das bindende Unternehmen nicht nur Obliegenheiten, sondern echte vertragliche Pflichten, und zwar die, für eine einheitliche Durchführung des Preisschutzsystems zu sorgen, es ernstlich gegen Verletzungen zu verteidigen und dabei nicht einseitig und willkürlich zu verfahren (RGZ 133, 51, 61; Urteil des Kartellgerichts in MuW 33, 141, 143).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 2/61

    Rechtsfolgen eines wirksamen Preisbindungsvertrages - Rechte und Pflichten eines …

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Kartellgerichts, an die die Revision anknüpfen zu können glaubt, begründet der Abschluß eines Preisbindungsvertrags zwar auch für das bindende Unternehmen echte vertragliche Pflichten, und zwar die, für eine einheitliche Durchführung des Preisschutzsystems zu sorgen, es ernstlich gegen Verletzungen zu verteidigen und dabei nicht einseitig und willkürlich zu verfahren (RGZ 133, 51, 61; Urteil des Kartellgerichts in MuW 33, 141, 143).
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