Rechtsprechung
| RG, 05.11.1931 - VIII 227/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 134, 126
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Rostock, 30.09.2002 - 3 U 143/01
Geltendmachung von rückständigen Mietzinszahlungen und von Nutzungsentschädigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66
Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot …
Die von der Revision in Zweifel gezogene rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, daß Hauptschuldner und selbstschuldnerischer Bürge nicht Gesamtschuldner seien, entspricht der herrschenden Auffassung in Schrifttum und Rechtsprechung (RGZ 134, 126, 128;… Staudinger a.a.O. Vorbem. vor § 765 Nr. 9 mit weiteren Nachweisen), von der abzugehen der erkennende Senat keine Veranlassung sieht. - BGH, 03.07.1952 - IV ZR 108/51
Vertragshilfe und Bürgschaft
So hat das Reichsgericht für das Aufwertungsrecht ausgesprochen, dass die Aufwertung der Hauptverbindlichkeit nicht unbedingt auch für die Bürgschaft massgebend sei, dass vielmehr hier "nach der Natur der Sache aus Inneren Gründen" die Abhängigkeit der Bürgschaft von der Hauptschuld hinter den Sicherungszweck zurücktrete (RGZ 134, 126).
- BGH, 25.03.1968 - III ZR 123/65 Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 65, 134, 138; 134, 126, 128; 148, 65, 66; BGH DM zu ZPO § 100 Nr. 2 mit zustimmender Besprechung von Lauterbach in JZ 1956, 99; RGR 11, Aufl. § 773 Anm. 2; ausführlich Staudinger, BGB 11, Aufl. Anm. 9, 42 vor § 765), haften Hauptschuldner und Bürge - auch bei selbstschuldnerischer Bürgschaft - nicht als Gesamtschuldner.
- BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
Rechtsmittel
Ein derartiger Irrtum vermag nämlich die Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages nach § 119 Abs. 2 BGB nicht zu rechtfertigen, weil der Bürge sich nach dem Zweck der Bürgschaft durch deren Übernahme gerade dazu bereit erklärt hat, für die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners einzustehen (…RGRK BGB 10. Aufl. § 765 Anm. 1 b [554]; Flad Gruchot 61, 1 [20]; vgl. RGZ 134, 126 [129]). - OLG Oldenburg, 15.01.1980 - 5 UF 87/79 Die Bürgschaft, auch die selbstschuldnerische, begründet kein Gesamtschuldverhältnis (RGZ 134, 126, 128; BGH JZ 1956, 99, 100), weil es an der "gleichstufigen« Haftung fehlt (…Larenz, Schuldrecht I 12. Aufl. S. 514).
- BGH, 13.04.1965 - V ZR 237/62
Anspruch auf Entschädigung für Nachsaat - Nachsaatentschädigung für eine gesamte …
Zwischen dem Kläger und der Nebenintervenientin bestand hinsichtlich der Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag kein Gesamtschuldverhältnis (RGZ 134, 126, 128; BGH Urteil vom 12. Juli 1955, V ZR 74/54, LM Nr. 2 zu § 100 ZPO). - BGH, 27.11.1958 - VII ZR 45/58 Zwar entspricht ihre Verurteilung als Gesamtschuldnerin neben dem Beklagten nicht der in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. u.a. RGZ 134, 126, 128); Erörterungen hierzu erübrigen sich aber, weil beide Beklagten dadurch nicht belastet werden.
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