Rechtsprechung
| RG, 30.10.1931 - VII 116/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 134, 225
Wird zitiert von ... (6)
- LG München I, 31.03.2009 - 33 O 25598/05
Schadensersatzansprüche von Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank …
Jedoch ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abtretung die Bestimmbarkeit der von ihr erfassten Forderungen, denn wie bei jeder Verfügung ist auch bei der Abtretung Wirksamkeitsvoraussetzung, dass der Verfügungsgegenstand zum Zeitpunkt, in dem er übergehen soll, hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist (…vgl. Busche in: Staudinger , Kommentar zum BGB, 2005, Rz. 53 zu § 398;… Roth in: Rebmann, Säcker, Rixecker , Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, Rz. 67 zu § 398; RGZ 134, 225, 227; BGHZ 7, 365, 367; NJW 1995, 1669). - BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54
Rechtsmittel
Aber in einem Fall wie dem vorliegenden wäre eine Einzelpfändung der noch nicht zur Entstehung gekommenen Forderung nicht in Betracht gekommen; denn die Pfändung einer künftigen Forderung setzt voraus, dass bereits eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, die die Bestimmung der Forderung entsprechend ihrer Art und nach der Person des Drittschuldners ermöglicht (RGZ 74, 78 [82]; 82, 227; 134, 225 [227]; 135, 139 [140, 141]; RG JW 1904, 365;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 829 Anm. I 1 a;… Rosenberg Zivilprozessrecht 6. Aufl. § 192 I 2 a). - BGH, 21.12.2006 - IX ZR 204/05
Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten durch Erledigungserklärung …
Erforderlich ist nur, dass die Entstehung der Forderung zur Zeit der Abtretung als möglich erscheint (RGZ 134, 225, 227).
- BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.10.1956 - III C 77.56
Rechtsmittel
Dagegen hat das Reichsgericht im Urteil vom 30. Oktober 1931 (RGZ 134, 225 ff.) die Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Schlußentschädigung wegen Gewaltschadens nach dem Reichsgesetz zur endgültigen Regelung der Liquidations- und Gewaltschaden (Kriegsschädenschlußgesetz) vom 30. März 1928 (RGBl. I S. 120) vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für unwirksam erklärt, weil in diesem Zeitpunkt weder für einen zukünftigen Anspruch noch auch nur für eine Anwartschaft eine Rechtsgrundlage vorhanden gewesen sei. - BGH, 18.06.1965 - 4 StR 297/65
Begehen eines Meineids durch Verschweigen eines Anspruchs bei Leistung eines …
Das ist, wie in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannt ist, dann der Fall, wenn zur Zeit der Pfändung bereits eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die künftige Forderung nach Art und Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGH LM § 857 ZPO Nr. 4; Stein/Jonas/Schönke, ZPO, 180 Aufl., § 829 Anm. I 1 a mit weiteren Nachweisen; vgl. auch RGZ 82, 229; 134, 225, 227).
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