Rechtsprechung
| RG, 24.10.1931 - V 284/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 134, 25
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.10.1995 - IV ZR 22/95
Rechtsnatur der Überleitung von Anwartschaften von einer Zusatzversorgungskasse …
Sollte die Beklagte irrtümlich eine Anfechtung nicht für erforderlich gehalten haben, würde dies die Kenntnis vom Anfechtungsgrund nicht ausschließen (RGZ 134, 25, 32;… Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl. § 121 Rdn. 5 und 8). - BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66
Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an …
Irrtum ist die unbewußte Unkenntnis vom wirklichen Sachverhalt; dagegen kann sich, wer die Ungewißheit bewußt in Kauf nimmt, nicht auf einen Irrtum berufen (RGZ 134, 25, 31; BGH NJW 1951, 705 [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50] ). - BGH, 25.06.1957 - III ZR 24/56
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung hat deshalb auch anerkannt, daß derartige Baudispensverträge grundsätzlich zulässig sind (RGZ 133, 363; 134, 25; 150, 9). - BGH, 02.11.1955 - IV ZR 100/55
Rechtsmittel
Die Revision greift die Ausführungen des Berufungsgerichts an unter Hinweis auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 134, 25 [31] und des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1951 - I ZR 121/50 (LM § 440 BGB Nr. 1 = NJW 1951, 705 [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50]; in BGHZ 2, 331 insoweit nicht abgedruckt). - BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 207/59
Rechtsmittel
Es habe nämlich - wie sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 134, 25, 31) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. Juni 1951 - I ZR 121/50 - NJW 1951, 705 [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50]) rügt - nicht berücksichtigt, daß die Beklagte bei Vertragsschluß in bewußter Ungewißheit über den Umfang über die Mängel des Gebäudes gewesen sei.
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