Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 06.02.1932 - I 288/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,642
RG, 06.02.1932 - I 288/31 (https://dejure.org/1932,642)
RG, Entscheidung vom 06.02.1932 - I 288/31 (https://dejure.org/1932,642)
RG, Entscheidung vom 06. Februar 1932 - I 288/31 (https://dejure.org/1932,642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der …

    Es bedarf deshalb auch keiner Erörterung, ob an der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung festzuhalten ist, die diese Frage auch für den Fall vorsätzlichen Handelns bejaht hat (RGZ 135, 174, 176; RG LZ 1930, 248, 250; BGHZ 9, 1, 5) [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52].
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, gilt der in § 225 Satz 2 BGB aufgestellte Grundsatz, wonach eine vertragliche Abkürzung der Verjährungsfrist zulässig ist, zwar auch für Ansprüche aus vertraglichem Verschulden, und erstreckt sich sogar auf das vorsätzliche Verschulden (RGZ 135, 174 [176]; RG in LZ 30, 248).
  • BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54

    Haftungsbegrenzung des Spediteurs

    Dazu führt das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 135, 174 zutreffend aus, daß die Rechtsgültigkeit der in § 54 Abs. a Ziff 2 der ADSp enthaltenen, auch die durch leitende Angestellte oder den Spediteur selbst angerichteten Schäden (abgesehen von der Haftung für Vorsatz - § 276 Abs. 2 BGB -) betreffenden Haftungsbegrenzung nach Einführung der Speditionsversicherung und nach der auf Grund gemeinsamer Verhandlungen und Vereinbarung der maßgeblichen Vertreter des Speditionsgewerbes und der Auftraggeberverbände zustandegekommenen Neufassung der ADSp vom 7. Juli 1927 und 1. Juli 1930 (jetzige Fassung vom 1. Juli 1951) aus dem Gesichtspunkte des früher angenommenen Mißbrauchs der Machtstellung der Spediteure, (RGZ 102, 396 [397]; 103, 82 [84]; 106, 386 [388]; JW 1922, 1533) an und für sich nicht mehr anzuzweifeln sei.
  • BGH, 04.05.1970 - VII ZR 134/68

    Haftung des Architekten für einen Planungsfehler bei hinzukommender unrichtiger …

    Es kann daher dahin stehen, ob eine solche Regelung überhaupt zulässig und an der dies in einem vergleichbaren Palle bejahenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 174) fest zuhalten wäre.
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06

    Verjährung bei Einschlafenlassen hemmender Verhandlungen

    Das ist nicht richtig; die Abkürzung einer Verjährungsfrist war nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum gemäß § 225 Satz 2 BGB a.F. auch bei Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlichem Verhalten zulässig (BGHZ 9, 1, 5; RGZ 135, 174, 176;… Münchener Kommentar-Grothe, BGB, 5. Aufl., § 202 Rdn. 7;… Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 202 Rdn. 8;… RGRK-Johannsen, BGB, 12. Aufl., § 225 Rdn. 3;… Soergel-Niedenführ, BGB, 12. Aufl., § 225 Rdn. 3;… Staudinger/Peters, BGB, Bearbeitung 2001, § 225 Rdn. 14).
  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 194/54
    Diesen Standpunkt hat bereits das Reichsgericht vertreten, das die Mitwirkung der maßgebenden Auftraggeberverbände beim Zustandekommen der ADSp hervorhebt (RGZ 135, 174 /I777> vgl Gadow KGB RGRK § 407 Anm 28) Hieran hat sich nach dem Zusammenbruch nichts geändert (vgl das für den Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 6 Marz 1956 I ZR 154/54 und BGHZ 1, 83 /86/; 2, 1 1 3 5 9, 1, 63; 12, 136 /142/j 17, 1; HJW 1955, 828).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZB 61/52
    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, gilt der in § 225 Satz 2 BGB aufgestellte Grundsatz, wonach eine vertragliche Abkürzung der Verjährungsfrist zulässig ist, zwar auch für Ansprüche aus vertraglichem Verschulden und erstreckt sich sogar auf das vorsätzliche Verschulden (RGZ 135, 174 [176]; RG in LZ 1930, 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht