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Rechtsprechung
   RG, 24.02.1932 - V 342/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,626
RG, 24.02.1932 - V 342/31 (https://dejure.org/1932,626)
RG, Entscheidung vom 24.02.1932 - V 342/31 (https://dejure.org/1932,626)
RG, Entscheidung vom 24. Februar 1932 - V 342/31 (https://dejure.org/1932,626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 247
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …

    Insoweit liegt eine Ausnahme von der Regelung des § 130 Abs. 1 BGB vor (vgl. RGZ 135, 247, 251).

    Auch die Berufung auf die fehlende oder verspätete Kenntnis kann rechtsmißbräuchlich sein (vgl. dazu bereits RGZ 135, 247, 251).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers …

    Für den Zugang einer Erklärung bei einer Behörde genügt es, daß die Sendung bei der hierfür eingerichteten Stelle angelangt ist (RGZ 135, 247, 252;… vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1989, VIII ZR 252/88, WM 1989, 1625), die Weiterleitung an den zuständigen Amtsträger ist nicht entscheidend (BSGE 42, 279;… vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1989, VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, 758).
  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung …

    Nur positive Kenntnis schließt die befreiende Wirkung der Leistung aus, Kennenmüssen genügt nicht (RGZ 135, 247, 251, Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 - VIII ZR 248/75 = WM 1977, 51 = NJW 1977, 581 unter III 1; BAG, Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - DB 1984, 2703, 2704).

    In der grundlegenden, auch vom Berufungsgericht zu Recht herangezogenen Entscheidung RGZ 135, 247 hat das Reichsgericht ausgeführt, daß die strenge Durchführung des Erfordernisses der (positiven) Kenntnis zu unannehmbaren Ergebnissen führen und es deshalb unter besonderen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn der Schuldner seinen Erfüllungseinwand damit begründe, er habe eine ihm zugegangene Anzeige "nicht oder erst spät" zur Kenntnis genommen (…aaO S. 251).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

    Rn. 53 Die Bedeutung der Kenntnis nach § 407 Abs. 1 BGB besteht darin, dass der Schuldner - hier die Beklagte - fortan nicht mehr an den bisherigen Gläubiger - hier den Schuldner - mit Wirkung gegen den neuen Gläubiger - hier den Kläger - zahlen kann (so bereits RG 24. Februar 1932 - V 342/31 - RGZ 135, 247, 249).

    Rn. 58 (a) Es ist anerkannt, dass im Rahmen des § 407 Abs. 1 BGB die "strenge Durchführung des Erfordernisses der Kenntnis zu unangenehmen Ergebnissen führen" kann (so wörtlich RG 24. Februar 1932 - V 342/31 - RGZ 135, 247, 252) oder anders ausgedrückt, es einem Schuldner nach Treu und Glauben verwehrt sein kann, sich auf seine Unkenntnis zu berufen (BGH 5. März 1997 - VIII ZR 118/96 - zu II. 2. a) der Gründe; BeckOGK/Lieder Stand 1. September 2022 § 407 BGB Rn. 59; Erman/Martens BGB 16. Aufl. § 407 Rn. 9).

  • BFH, 21.11.1995 - VII R 30/95
    Die Vorschrift verlangt vielmehr zum Ausschluß der befreienden Wirkung einer Leistung an den bisherigen Gläubiger die tatsächliche (positive) Kenntnis des Schuldners von der Abtretung, wobei es nicht unbedingt auf die Kenntnis des allgemeinen rechtsgeschäftlichen Vertreters ankommt, sondern die Kenntnis einer Hilfsperson genügt, sofern diese hinsichtlich der Erfüllung der Forderung Vertretungsmacht hat (…vgl. Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 407 Rdnr. 6, 7;… Roth in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 407 Rdnr. 12, 16; Urteil des Reichsgerichts -- RG -- vom 24. Februar 1932 V 342/31, RGZ 135, 247, 251; Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 4. Juli 1960 VII ZR 107/59, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1960, 1805).

    Nimmt der Schuldner bzw. sein Vertreter eine ihm zugegangene Abtretungsanzeige nicht oder erst spät zur Kenntnis, so kann er sich dem Neugläubiger gegenüber nach Treu und Glauben darauf nicht berufen, wenn dies auf Organisationsmängeln beruht, so z. B. wenn die zuständigen Mitarbeiter die für die Kenntniserlangung wesentlichen Informationen nicht erhalten oder die eingehende Post nicht unverzüglich und zuverlässig dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt wird (…Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 407 Rdnr. 7; RGZ 135, 247, 251, 253; BGH- Urteil vom 8. Dezember 1976 VIII ZR 248/75, NJW 1977, 581; Landgericht Göttingen, Urteil vom 11. August 1981 3 O 59/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1982, 1186).

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 4762/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: …

    Nur positive Kenntnis schließt die befreiende Wirkung der Leistung aus; Kennenmüssen genügt nicht (RGZ 135, 247, 251; BGH NJW 1977, 581 unter III 1; BAG DB 1984, 2703 [2704]).
  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 248/75

    Mitteilung der Kenntnis von einer Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner - …

    Wie das Berufungsgericht indessen im Anschluß an RGZ 135, 247, 251 zutreffend ausgeführt hat, kann die strenge Durchführung des Erfordernisses der Kenntnis von einer Abtretung im Rahmen des § 407 BGB zu unannehmbaren Ergebnissen führen.
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