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Rechtsprechung
   RG, 15.01.1932 - II 226/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,660
RG, 15.01.1932 - II 226/31 (https://dejure.org/1932,660)
RG, Entscheidung vom 15.01.1932 - II 226/31 (https://dejure.org/1932,660)
RG, Entscheidung vom 15. Januar 1932 - II 226/31 (https://dejure.org/1932,660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 38
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 137/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Ob dieser rechtlichen Würdigung im Hinblick darauf gefolgt werden könnte, daß es sich bei dem Kläger um einen ideellen Verein ohne eigenen Gewerbebetrieb handelt, für den das Reichsgericht die Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB abgelehnt hat (RGZ 135, 38), oder ob sich etwas anderes daraus ergäbe, daß ein Bestandsschutz des Klägers gegen unlautere Abwerbung seiner Mitglieder aus Art. 9 GG herzuleiten wäre, kann dahingestellt bleiben; denn jedenfalls haben Abwehransprüche aus § 823 Abs. 1 BGB nur lückenausfüllende Bedeutung (BGHZ 36, 252 - Gründerbildnis -, ständige Rechtsprechung;… vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. Einl. UWG Anm. 43, 46), kommen also nur in dem Fall in Betracht, daß andere Vorschriften nicht durchgreifen.
  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Dort handelte es sich entweder um die geschäftliche Tätigkeit von Konsumvereinen (RGZ 116, 277) oder um die Zulässigkeit des Zugabewesens (RGZ 135, 38 ff) oder um die Hervorhebung des Fortschritts der Technik und daraus folgend die Vergleichung technischer Verfahren oder Vorrichtungen (RGZ 156, 1 ff), schließlich in einem Sonderfall um die Lagerung des Motors im Fahrgestell von Kraftwagen unter Berücksichtigung der statischen und der Schwingungserfordernisse (GRUR 1937, 941).
  • BGH, 09.10.1964 - Ib ZR 149/62

    Rechtsmittel

    Bereits das Reichsgericht hat den notwendigen Vergleich auch zur Darstellung wirtschaftlicher Vorteile zugelassen (RGZ 135, 38; RG MuW 1930, 114; 1932, 14 u. 448).
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