Rechtsprechung
| RG, 18.04.1932 - VIII 649/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 136, 178
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Die Schließung einer solchen Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung ist nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung (RGZ 87, 211 [213/14]; 92, 318 [320]; 129, 80 [88]; 136, 178 [185]; Warneyer 1916 Nr. 69, Nr. 157; HRR 1929, Nr. 794; 1934 Nr. 1275; JW 1935, 1233) und Schrifttum (RGRK § 157 Bem 1; Soergel-Lindenmaier § 157 Bem 1; Lehmann, Allgem Teil § 30 VI; Staudinger-Riezler § 157 Bem 5) unter Anwendung des § 157 BGB geboten. - BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80
Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent
Ob eine Forderung in das Kontokorrent einzustellen ist, richtet sich nach der den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegenden Vereinbarung der Vertragsparteien, d.h. hier nach dem Girovertrag (RGZ 136, 178, 179, 180; BGH WM 1971, 178;… Düringer-Hachenburg-Breit, a.a.O., § 355 Anm. 29;… Canaris in GroßKomm. HGB, a.a.O., § 355 Anm. 41, 42, 44;… Schlegelberger-Hefermehl, a.a.O., § 355 Rdn. 21;… § 357 Rdn. 2). - BGH, 22.09.1987 - IX ZR 220/86
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung
Die Beschränkung kann aber auch mittelbar in der Weise erfolgen, daß die verbürgte Kreditforderung des Gläubigers einen bestimmten Betrag vereinbarungsgemäß nicht übersteigen soll (vgl. RGZ 136, 178, 182;… BGH, Urt. v. 7. März 1956 - IV ZR 271/55, WM 1956, 885, 886;… Staudinger/Horn, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 765 bis 778 Rdnr. 22).
- BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 197/75
Bürgschaft zwischen einer GmbH & Co. KG und einer Sparkasse - Anforderungen an …
Bei der von den Beklagten eingegangenen Bürgschaft handelt es sich um eine sogen. Höchstbetragsbürgschaft dergestalt, daß lediglich die Bürgschaftsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag beschränkt sein sollte, während der Kredit für die Hauptschuldnerin - ihr war von der Klägerin neben dem Darlehen von 400.000 DM unstreitig zumindest noch ein weiterer Kontokorrentkredit eingeräumt worden - nach oben nicht begrenzt war und der in Anspruch genommene Kredit die Höchstbetragsbürgschaft von Anfang an nicht unwesentlich überstieg (vgl. dazu RGZ 136, 178, 182 f; BGH Urteil vom 7. März 1956 - IV ZR 271/55 - WM 1956, 885, 886; Mormann in BGB-RGRK;… 12. Aufl. § 765 Anm. 8; Scholz, Das Recht der Kreditsicherung S. 138 f). - BGH, 21.09.2000 - IX ZR 175/98
Revision - Bürgschaft - Verzug - Prozeßzinsen - Teilzahlung
Wegen des Bürgschaftsumfanges wird insoweit ergänzend auf die §§ 355, 356 HGB hingewiesen (vgl. im übrigen RGZ 136, 178, 181 f; BGHZ 29, 280 ff). - OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 3660/97
Umfang der Abtretung des aus einem beabsichtigten Grundstücksverkauf erwarteten …
Dies wäre aber, wie ausgeführt, nicht ausreichend, eine Regelungslücke kann immer nur dann angenommen werden, wenn aus Sicht beider Parteien im Vertrag eine Frage, die einer Regelung bedurft hätte, offengeblieben ist (RGZ 136, 178 f.). - BGH, 26.06.1953 - V ZR 71/52
Rechtsmittel
Die Revision verkennt, dass die ergänzende Auslegung nicht dazu führen darf, den Vertragsgegenstand zu erweitern oder an die Stelle des von den Parteien Erklärten einen anderen Vertragsinhalt zu setzen, mag dieser auch vielleicht bei nachträglicher Beurteilung den Belangen der Parteien besser gerecht werden (RGZ 136, 178 [185]; BGH 9, 279 = NJW 1953, 937; Lindenmaier-Soergel S 157 Anm I b; RGRK S 157 Anm I mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum). - BGH, 07.03.1956 - IV ZR 271/55
Rechtsmittel
Die Verbürgung für einen "gewährten und noch zu gewährenden Kredit", wie sie nach dem Inhalt der Bürgschaftsurkunde und der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und dem Hauptschuldner ... in erster Linie in Frage steht, kann nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts in verschiedener Weise übernommen werden: Entweder so, daß nur die Bürgschaftsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag beschränkt wird, während der Kredit für den Hauptschuldner nicht nach oben begrenzt ist, oder so, daß die Kreditforderungen des Gläubigers selbst immer nur die verbürgte Summe betragen und diese nicht übersteigen dürfen (RGZ 76, 195 [199]; 136, 178 [182]; RG LZ 1921, 141). - BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
Geltung des § 366 BGB im Kontokorrentverhältnis - Hinreichende Würdigung des …
- BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 10/56
Rechtsmittel
Die richterliche Vertragsergänzung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen; sie kann vielmehr nur dann eintreten, wenn es sich um einen Punkt handelt, der der Regelung bedurfte, und sie muß in dem Vertragsinhalt auch eine Stütze als Richtlinie finden (RGZ 87, 211 [213, 214]; 136, 178 [184, 185]; BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] [277, 278]). - BGH, 24.09.1957 - VIII ZR 81/56
- BGH, 19.09.1975 - V ZR 197/73
Obliegenheiten des Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber - Bestellung einer …
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 1/43"
- BGH, 29.02.1956 - IV ZR 271/55
Rechtsmittel
dejure.org
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