Rechtsprechung
| RG, 09.04.1932 - IX 372/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 136, 293
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1959 - I ZR 59/58
Tofifa
Es genügt vielmehr, daß er die Tatumstände gekannt hat, die sein Verhalten sittlich verwerflich machen (vgl. z.B. RGZ 136, 293, 298; 161, 229, 233; BGHZ 8, 83, 87 ff [BGH 24.11.1952 - III ZR 164/51] ; BGH LM Nr. 2 zu § 826 - Gc - BGB). - BGH, 04.03.1960 - VI ZR 257/57
Rechtsmittel
Kam aber eine starke Bindung des Wa. gegenüber dem Beklagten gerade den Gläubigern der F. zugute, so geht es keinesfalls an, schon aus dieser Bindung eine sittenwidrige Handlungsweise des Beklagten gegenüber den Gläubigern der F. abzuleiten (vgl. RGZ 136, 293 [295]; 143, 48, [52]).
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