Rechtsprechung
| RG, 26.09.1932 - VIII B 30/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 137, 270
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.12.1976 - IV ZB 43/76
Folge der Aussetzung eines Rechtsstreits - Zweck einer Aussetzung nach § 620 …
Nach § 329 ZPO müssen zwar Beschlüsse, die eine Frist in Lauf setzen, den Parteien förmlich zugestellt werden; nur dadurch können sie rechtliche Wirksamkeit erlangen (RGZ 137, 270). - BGH, 12.11.1975 - IV ZR 155/74
Klage eines nichtehelichen Kindes auf Feststellung der Vaterschaft - Verlängerung …
Diese Auffassung entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts (RGZ 77, 159; 109, 83; 109, 341; 137, 270; BGHZ 14, 148; BGH VersR 1961, 1046; BAG NJW 1974, 1350; AP Nr. 16 und 27 zu § 519 ZPO; Nr. 3 zu § 236 ZPO), sondern auch der im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung; sie ist insbesondere sowohl von Baumbach als auch von Lauterbach in sämtlichen von ihnen besorgten Auflagen ihres Kurzkommentars zur ZPO vertreten worden (Anm. 3 zu § 224; Anm. 2 zu § 519 ZPO).
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