Rechtsprechung
| RG, 16.06.1932 - VIII 662/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 137, 34
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen
Denn vorliegend würde sich der Beklagte, wenn die Gegenforderungen des K. bestehen sollten, in jedem Falle darauf berufen können, dass dem Hauptschuldner ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zugestanden hätte (RGZ 137, 34 [38]). - BGH, 16.02.1984 - IX ZR 106/83
Aufrechnung des Gläubigers mit einer nicht verbürgten Forderung
Da keine Gegenforderung der Hauptschuldnerin gegen den Kläger mehr besteht, fehlt jedenfalls seither die tatsächliche Grundlage für eine aus § 770 Abs. 2 oder aus § 768 mit § 273 BGB (vgl. dazu RGZ 137, 34, 37, 38; BGHZ 24, 97, 99, 100) [BGH 11.04.1957 - VII ZR 212/56]hergeleitete Einrede der Beklagten.
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