Rechtsprechung
| RG, 21.11.1932 - VI 301/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 138, 212
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.06.1965 - VII ZR 175/63
Berücksichtigung von Einwendungen im Betragsverfahren
Es gilt hier sinngemäß dasselbe wie im Falle des § 767 Abs. 2 ZPO (RGZ 138, 212). - BGH, 22.01.1963 - VI ZR 102/62 So hat das Reichsgericht die Geltendmachung sogenannter nachgeborener Einwendungen gegen den Grund des Anspruches im Höheverfahren zugelassen, obwohl dafür grundsätzlich das selbständige Verfahren des § 767 ZPO vorgesehen ist (RGZ 138/212 (213)).
- BGH, 19.10.1955 - IV ZR 32/55
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat rechtlich bedenkenfrei ausgeführt, Einwendungen gegenüber dem Grunde des Anspruchs seien im Nachverfahren über die Höhe nur insoweit zulässig, als sie nach dem Schlüsse der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden seien, auf die das Grundurteil ergangen sei (RGZ 63, 195 [198 f]; 138, 212 [213 f]).
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