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Rechtsprechung
   RG, 21.11.1932 - VI 301/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,410
RG, 21.11.1932 - VI 301/32 (https://dejure.org/1932,410)
RG, Entscheidung vom 21.11.1932 - VI 301/32 (https://dejure.org/1932,410)
RG, Entscheidung vom 21. November 1932 - VI 301/32 (https://dejure.org/1932,410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 138, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.06.1965 - VII ZR 175/63

    Berücksichtigung von Einwendungen im Betragsverfahren

    Es gilt hier sinngemäß dasselbe wie im Falle des § 767 Abs. 2 ZPO (RGZ 138, 212).
  • BGH, 22.01.1963 - VI ZR 102/62
    So hat das Reichsgericht die Geltendmachung sogenannter nachgeborener Einwendungen gegen den Grund des Anspruches im Höheverfahren zugelassen, obwohl dafür grundsätzlich das selbständige Verfahren des § 767 ZPO vorgesehen ist (RGZ 138/212 (213)).
  • BGH, 19.10.1955 - IV ZR 32/55

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat rechtlich bedenkenfrei ausgeführt, Einwendungen gegenüber dem Grunde des Anspruchs seien im Nachverfahren über die Höhe nur insoweit zulässig, als sie nach dem Schlüsse der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden seien, auf die das Grundurteil ergangen sei (RGZ 63, 195 [198 f]; 138, 212 [213 f]).
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