Rechtsprechung
| RG, 12.11.1932 - I 68/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 138, 243
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58
italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen …
Die Frage, ob eine Vorschrift des fremden Rechts nach ihrem Zweck und Sinngehalt als Formvorschrift oder als sachlichrechtliche Bestimmung aufzufassen ist, hat der deutsche Richter grundsätzlich nach deutschem Recht zu entscheiden (hM: RGZ 138, 243, 245; Raape in Staudingers Kommentar zum BGB 1931 Bd. VI, 2. Teil S. 17;… derselbe, Internationales Privatrecht 4. Aufl. S. 103, 105; Nußbaum, Deutsches Internationales Privatrecht 1932 S. 46;… Palandt/Lauterbach 17. Aufl. Vorbem. 9 zu Art. 7 EGBGB). - BGH, 12.07.1965 - IV ZB 497/64
Namensangabe in Personenstandsbüchern
Es entspricht einem in der Rechtsprechung herrschenden Grundsatz, daß weitgehend das inländische Recht nach der in ihm durchgeführten Systematik den Anwendungsbereich der Kollisionsnormen bestimmt (RGZ 95, 164, 166; 138, 243, 245; 145, 121, 128; 163, 367, 375, 376; RG WarnRspr. - BGH, 12.01.1967 - III ZR 25/66
Gültigkeit eines Testaments - Vermächtnis in Gestalt einer lebenslangen Rente - …
Die Zuordnung dieser Vorschriften ist nach deutschem Recht vorzunehmen (RGZ 138, 243, 245; BGHZ 29, 137, 139) [BGH 19.12.1958 - IV ZR 87/58].
- BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62 Tatort ist daher vorliegendrauch die Bundesrepublik, in der das-Schreiben der Beklagten verfaßt und abgesandt wurde, und somit deren Recht als das dem Ersatzberechtigten günstigere zugrunde zu legen (vgl. RGZ 138, 243, 246).
- BGH, 23.06.1964 - VI ZR 180/63 Gericht - von der hier nicht eingreifenden Ausnahme des Artikels 12 EGBGB abgesehen - dieses dem Verletzten günstigere Recht anzuwenden (RG JW 1903, 63; RG Recht 1925 Nr. 1274; RGZ 138, 243, 246;… BGB RGRK aaO;… Kegel bei Soergol/Siebert aaO Art. 12 EGBGB TZ 1; Kegel, Internationales Privatrecht So 237" 241;… Staudinger/Raape aaO S.205).
- BGH, 29.01.1959 - II ZR 223/57
Rechtsmittel
Welche Grundsätze bei einem Zusammenstoß auf hoher See, also bei an sich fehlendem Ortsrecht, zu gelten haben, kann hier dahinstehen (vgl. RGZ 138, 243, wo auch in diesem Falle an den Begehungsort angeknüpft wird und jedes Schiff als Bestandteil seines Heimatstaates und damit als Begehungsort angesehen wird). - BGH, 13.03.1969 - II ZR 223/67
Abgrenzung des Küstengewässers von der hohen See bei der Ermittlung eines …
Da der Schaden von einem deutschen Schiff an einem von deutschen Fischkuttern geschleppten Grundnetz verursacht ist, gilt in jedem Fall deutschen Recht (vgl. RGZ 138, 243, 246).
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