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Rechtsprechung
   RG, 13.12.1932 - VII 192/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,374
RG, 13.12.1932 - VII 192/32 (https://dejure.org/1932,374)
RG, Entscheidung vom 13.12.1932 - VII 192/32 (https://dejure.org/1932,374)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1932 - VII 192/32 (https://dejure.org/1932,374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 139, 110
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 163/85

    Wahrung der Jahresfrist durch Zustellung eines Schriftsatzes

    Die Frist des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG ist weder eine prozessuale noch eine Verjährungsfrist, sondern ihre Einhaltung ist eine Bedingung der Anfechtbarkeit, ein Bestandteil des Klagegrundes (RGZ 139, 110, 111 unter Bezugnahme auf RGZ 17, 71).
  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 266/55

    Rechtsmittel

    Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß dem Antrag der Gemeinschuldnerin auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nicht stattgegeben wurde und die Eröffnung des Konkursverfahrens erfolgte, ohne daß ein Vergleichsverfahren vorherging, und daß deshalb § 107 Abs. 2 VerglO hier unanwendbar ist und der Tag der Konkurseröffnung der Ausgangspunkt für die Berechnung der Frist des § 32 Nr. 1 KO bleibt (…Bley VerglO 2. Aufl. § 107 Anm. 5;… Böhle-Stamschräder VerglO 3. Aufl. § 107 Anm. 5; RGZ 139, 110 [112, 113] zu § 87 Abs. 2 VerglO a.F.).
  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 228/89

    Berechnung von Fristen nach Eröffnung des Konkursverfahrens nach bestätigtem …

    Das Reichsgericht (RGZ 139, 110, 112) und der Bundesgerichtshof (…Urt. vom 15. Februar 1956 - IV ZR 266/55, WM 1956, 703, 704) haben die Anwendung des § 107 Abs. 2 VerglO - bzw. des inhaltsgleichen § 87 Abs. 2 VerglO a. F. - auf Fälle abgelehnt, in denen ein Vergleichsantrag nicht zur Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens führte, sondern stattdessen alsbald das selbständige Konkursverfahren eingeleitet wurde.
  • BFH, 08.03.1984 - VII R 43/83

    Rückgewähranspruch - Geltendmachung des Rückgewähranspruchs - Haftungsbescheid - …

    Die Wahrung der Jahresfrist des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG ist eine materiell-rechtliche Bedingung der Anfechtbarkeit (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 13. Dezember 1932 VII 192/32, RGZ 139, 110, 111, für die insoweit gleichzubewertende Anfechtungsfrist des § 33 der Konkursordnung - KO - Böhle-Stamschräder-Kilger, a. a. O., § 3 Anm. II 9;… Jäger, a. a. O., § 3 AnfG Anm. 5, 38, § 12 Anm. 1).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Eine Gesetzesauslegung gegen den klar erscheinenden Wortlaut ist aber nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61] [76]; BFH in JZ 1963 S. 261), sofern ein abweichender Wille des Gesetzgebers im Gesetz irgendwie Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 139, 110 [112]).
  • BGH, 07.04.1982 - VIII ZR 130/81

    Pflicht zur Feststellung des Zeitpunktes der Konkurseröffnung bei der …

    Sie hat die Bedeutung einer klagebegründenden Tatsache (RGZ 139, 110, 111;… Böhle-Stamschräder/Kilger KO 13. Aufl. § 33 Anm. 2;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck KO 9. Aufl. § 33 Rdn. 3).
  • BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66

    Erledigungserklärungen unter dem Vorbehalt gesetzlicher Änderungen - …

    Eine Gesetzesauslegung gegen den klar erscheinenden Wortlaut ist aber nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61] [76]; BFH in JZ 1963 S. 261), sofern ein abweichender Wille des Gesetzgebers im Gesetz irgendwie Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 139, 110 [112]).
  • BGH, 11.10.1951 - III ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Ihr Wortlaut ist nicht unbedingt massgebend, denn auch für die Auslegung von Gesetzen hat der Grundsatz des § 133 BGB zu gelten, so dass bei verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten im Zweifel derjenigen der Vorzug zu geben ist, die dem Willen des Gesetzgebers am meisten entspricht (RGZ 104, 171 ff [173]; 139, 110 ff [112]).
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