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Rechtsprechung
   RG, 16.01.1933 - VIII 465/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,590
RG, 16.01.1933 - VIII 465/32 (https://dejure.org/1933,590)
RG, Entscheidung vom 16.01.1933 - VIII 465/32 (https://dejure.org/1933,590)
RG, Entscheidung vom 16. Januar 1933 - VIII 465/32 (https://dejure.org/1933,590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 139, 221
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 202/74

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels wenn es offensichtlich nur darum geht, die …

    Ist das aber der Fall, dann kann nicht gesagt werden, er versuche durch künstliche Gestaltung seines offensichtlich in anderer Richtung gehenden Begehrens diesem nur den Anschein zu geben, als greife er nicht ausschließlich die Kostenentscheidung des Landgerichts an (…BGH, Urt.v.19./20. Dezember 1967 - VIII ZR 203/65 = a.a.O.; vgl. auch RGZ 139, 221, 223 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.1976 - III ZR 121/74
    Zwar hat die höchst richterliche Rechtsprechung bei der Feststellung des Beschwerdewerts Ansprüchen die Beachtung versagt, die ohne jede Möglichkeit der Begründung und im Widerspruch mit der Sach- und Rechtslage nur zu dem Zweck erhoben worden waren, die Revisi onssumme zu erreichen (BGH LM ZPO § 91 a Nr. 11; s. auch BGH NJW 1973, 370;… Urt. vom 30.11.1967 - VII ZR 105/65 - nicht veröffentlicht; RGZ 139, 221, 223 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 70/72

    Berücksichtigung des Wertes einer von vornherein unzulässigen Feststellungsklage …

    Bei dem Antrage der Widerklage handelt es sich vielmehr nur um einen sogenannten "unechten" Antrag, der - anders als bei der Festsetzung des Kostenstreitwerts - bei der Berechnung des Beschwerdewerts außer Betracht bleiben muß, denn ein Beschwerdewert läßt sich nicht künstlich herstellen (RGZ 97, 85; 139, 221;… BGH Urt. vom 29. Januar 1959 - VII ZR 145/58 - LM ZPO § 91 a Nr. 11 und vom 30. November 1967 - VII ZR 105/65 - unveröffentlicht).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 275/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, daß der für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln erforderliche Beschwerdewert nicht mißbräuchlich durch offenbar unbegründete und im Widerspruch zur Prozeßlage stehende Antragstellung geschaffen werden kann (RGZ 97, 85; 139, 221; RG HRR 1938, 35; RG SeuffArch 89, 3 und 171 B;… ferner Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 134 II 2 b).
  • BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 230/65

    Nichtzulassung einer Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme - …

    Daher kann nicht gesagt werden, er versuche durch künstliche Gestaltung seines offensichtlich in andere Richtung gehenden Begehrens diesem den bloßen Anschein zu geben, als greife er die Kostenentscheidung des Landgerichts zu § 344 ZPO nicht an (vgl. RGZ 139, 221, 223).
  • BGH, 24.05.1960 - VIII ZR 77/59

    Rechtsmittel

    Letzteres ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der ursprünglich geltend gemachte Streitwert durch Klageerweiterung oder Erhebung einer Widerklage über die jeweils in Frage kommende Rechtsmittelsumme erhöht wird, obgleich der "neue" Anspruch (Klageerweiterung, Widerklage) jeder tatsächlichen Grundlage entbehrt oder mit dem bisherigen Sachverhalt in Widerspruch steht (RG SeuffArch 89 Nr. 171, vgl. RGZ 139, 221, 223; 97, 85;… Rosenberg, Lehrbuch, 8. Aufl. § 134 II 2 b S. 662).
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