Rechtsprechung
| RG, 19.01.1933 - IV 390/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 139, 252
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.05.1986 - IX ZR 108/85
Zweckerreichung der Bürgschaft bei Eintritt des Bürgen in eine Gesellschaft
In der Rechtsprechung (RGZ 139, 252, 254;… BGH, Urt. v. 26. Januar 1959 - II ZR 221/57, LM BGB § 774 Nr. 3; Beschl. v. 9. Juni 1983 - IX ZR 55/82) ist anerkannt, daß der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder der Komplementär einer Kommanditgesellschaft für die Schulden der Gesellschaft eine Bürgschaft übernehmen kann, weil sie dem Gläubiger Vorteile bietet. - BGH, 09.06.1983 - IX ZR 55/82
Voraussetzungen des Erlöschens einer Bürgschaft durch einen Erbfall
Die Klägerin hätte sich als Mitgesellschafterin für die Verbindlichkeit der Gesellschaft verbürgen können (RG HRR 1935, 1298; vgl. RGZ 139, 252; BGH LM BGB § 774 Nr. 3). - BGH, 08.10.1953 - IV ZR 19/53
Rechtsmittel
Die Kommanditgesellschaft ist Dritte im Sinne des § 765 BGB, wenn der Komplementär die Bürgschaft für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft übernimmt (RGZ 139, 252).
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