Rechtsprechung
| RG, 16.02.1884 - Rep. I. 505/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Anwaltsbestellung im Falle des §. 221 C.P.O.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verzicht auf die Unterbrechung des Verfahrens nach § 221 C.P.O.
Papierfundstellen
- RGZ 14, 333
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.06.1962 - VI ZR 268/61 Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, stellt es einen nach § 295 ZPO verzichtbaren Verfahrensmangel dar, wenn es bei Einlegung der Revision noch an der Zustellung eines die Aufnahmeanzeige enthaltenden Schriftsatzes fehlt (RGZ 14, 333, 334; 66, 399, 401; BGHZ 23, 172, 174;… zustimmend Rosenberg a.a.O. S. 610;… Stein/Jonas ZPO 17. Aufl. § 244 Anm. 8 aa).
- BVerwG, 13.11.1963 - IV B 128.63
Probleme bei der Zustellung an den Antragsteller - Verstreichen der …
Da nach ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 16. Februar 1884 in RGZ 14, 333 f. die "Bestellung" zumindest in Verfahren, in denen ein Nachweis der Vollmacht durch den Vertreter der Bevollmächtigten nicht erforderlich ist, durch ausdrückliche oder schlüssige Handlungen, insbesondere durch Einreichen eines Schriftsatzes erfolgen kann und in den hier allein anzuwendenden Verfahrensvorschriften des Lastenausgleichs- und des Feststellungsgesetzes der Nachweis einer Vollmacht durch den Vertreter nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, war der jetzige Prozeßbevollmächtigte des Klägers seit dem Eingang seines Schriftsatzes vom 6. Dezember 1961 als für diese Sache bestellter Vertreter des Klägers anzusehen, so daß ihm entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils der Bescheid vom 5. Februar 1962 hätte zugestellt werden können, ohne daß der Kläger dagegen hätte etwas einwenden können.
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