Rechtsprechung
| RG, 21.06.1933 - V 392/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 423
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73
Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens
Schon das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß der Beamte jedem Dritten gegenüber die Amtspflicht hat, die Grenzen seiner Zuständigkeit einzuhalten, und daß eine schuldhafte Amtsüberschreitung eine Schadensersatzpflicht gemäß § 839 BGB jedem gegenüber begründet, der durch sie geschädigt worden ist (vgl. RGZ 140, 423, 428 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen …
Es bedarf hier keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob im Hinblick auf die dem Gerichtsvollzieher damit eingeräumte - relative - Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit generell Weisungen der Dienstaufsicht in bezug auf konkrete Vollstreckungssachen ausgeschlossen sind (vgl. hierzu u.a. RGZ 140, 423 [429], RGZ 145, 204 [213];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 40. Aufl., § 753 Anm. 1, GVG Übers § 154 Anm. 2 B;… Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 753 Anm. 1;… Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., § 753 Rz 1;… Zöller, ZPO, 13. Aufl., § 154 GVG Anm. 3; Dütz, Freiheit und Bindung des Gerichtsvollziehers [DGVZ 1975 S. 49 ff. (52)]; Eickmann, Vollstreckungssysteme und Gerichtsvollzieherstellung in Europa [DGVZ 1980 S. 129 (133)]; Sebode, Fragen der Geschäftsprüfung nach der GVO [DGVZ 1964 S. 17 (19)]). - BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Dass auf die Erfüllung dieser Fürsorgepflicht ein durch Klage vor dem Verwaltungsgericht oder in anderer Weise durchsetzbarer Rechtsanspruch nicht besteht, würde der Anwendung des § 839 BGB nicht entgegenstehen; denn die Fürsorgepflicht für die Besatzungsverdrängten bestand nicht nur im öffentlichen Interesse, ihr Zweck war auch die Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Betroffenen (RGZ 140, 423 [427]); dass dem Betroffenen ein Rechtsmittel gegen das Verhalten eines Beamten gegeben ist, kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass diesem gegenüber dem Betroffenen eine Amtspflicht auf richtige Vornahme dieser Amtshandlung obliegt, ist aber nicht notwendige Voraussetzung dafür, eine solche Amtspflicht anzunehmen (RG JW 37, 2766).
- BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
Amtspflicht zu sachgemäßer Auskunft
Ist nämlich eine Amtspflicht den Beamten nicht im Interesse einzelner Personen auferlegt, sondern ist der Zweck der Amtspflicht nur die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder das Interesse des Staates an einer ordentlichen Amtsführung der Beamten, so handelt es sich nicht um eine den Beamten einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, wie das Reichsgericht bereits in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. RGZ 140, 423 [427]) zutreffend angenommen hat.Etwas anderes kann nur gelten, soweit jene Amtsstellen durch Abgabe falscher Erklärungen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zugefügt haben; denn ein Beamter, der in einer den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise durch Ausübung seiner Amtsgewalt einem Dritten Schaden zufügt, verletzt eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht (RGZ 140, 423 [430]).
- BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Denn ein Beamter, der in feiner den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise durch Ausübung seiner Amtsgewalt einem Dritten Schaden zufügt, verletzt damit eine diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht (RGZ 140, 423 [430]; BGHZ 14, 319 [324]; 16, 111 [113/4]; S 9 des Urteils vom 25. Oktober 1955 - III ZR 92/54). - BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67
Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher …
§ 839 BGB enthält eine Sonderregelung; er schafft einen selbständigen Haftungstatbestand und schließt damit die allgemeinen Vorschriften der §§ 823 ff BGB aus (RGZ 140, 423, 430; 154, 117, 123; BGHZ 3, 94, 102, 105 [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50] ; 13, 25, 28 [BGH 15.03.1954 - III ZR 333/52] ; 16, 111, 113 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] ; 34, 99, 104) [BGH 19.12.1960 - GSZ - 1/60] . - BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50
Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei
Deshalb hat das Reichsgericht eine Amtspflicht des Prozessrichters im Armenrechtsverfahren gegenüber dem Prozessgegner des Antragstellers (RGZ 135, 110 ff [113]) ebenso verneint wie eine Amtspflicht der Justizverwaltung gegenüber Zeitungsverlegern bei der Aufstellung von Richtlinien für die Auswahl von Zeitungen zur Bekanntgabe amtlicher Veröffentlichungen (RGZ 140, 423 ff [427]; auch bei einer Zwangseinweisung in eine Wohnung ist nur der bisherige Verfügungsberechtigte als "Dritter" angesehen worden (RGZ 138, 309 ff [313]). - BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
Amtspflichten der Versicherungsämter
Die Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten sind also insbesondere zu unterscheiden von Dienstpflichten, die innerhalb des Gemeinwesens im Verhältnis zu den gleichgeordneten, nebengeordneten, übergeordneten oder untergeordneten Behörden zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wohl funktionierenden Verwaltung erlassen und zu beachten sind (vgl. RGZ 78, 241; 118, 325/327; 134, 321, 135, 110/113; 139, 153; 140, 423/427; 169, 312/314; BGHZ 15, 306; 20, 53/55). - BGH, 22.01.1962 - III ZR 198/60
Verletzung der Amtspflicht durch das Finanzamt bei Gewährung eines Kredits - …
Die mit der Ausstellung der Bescheinigung befaßten Beamten des Finanzamts Freiburg hätten daher eine Amtspflicht gegenüber dem Kläger nur dann verletzen können, wenn sie dem Kläger in einer den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise, also sittenwidrig vorsätzlich Schaden zugefügt hätten (BGHZ 14, 319, 324 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; RGZ 140, 423, 430). - VGH Bayern, 15.01.2009 - 3 ZB 08.818
Weisung eines Gerichtsvollziehers in einer einzelnen Zwangsvollstreckungssache …
Ob im Hinblick auf die dem Gerichtsvollzieher eingeräumte - relative -Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit generell Weisungen der Dienstaufsicht in Bezug auf konkrete Vollstreckungssachen ausgeschlossen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 29. April 1982 (…a.a.O.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung und die Literatur offen gelassen (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. § 753 Anm. 1;… Zöller ZPO, 26. Aufl., § 154 GVG Anm. 4 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. § 753 RdNr. 3 bis 9; RGZ 140, 423 [429]; RGZ 145, 204 [213]). - BGH, 31.03.1952 - III ZR 142/51
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1951 - III ZR 89/51
Rechtsmittel
- BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.10.1954 - VI ZR 128/53
Rechtsmittel
- BGH, 12.04.1951 - III ZB S9/50
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