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Rechtsprechung
   RG, 03.11.1933 - II 112/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,401
RG, 03.11.1933 - II 112/33 (https://dejure.org/1933,401)
RG, Entscheidung vom 03.11.1933 - II 112/33 (https://dejure.org/1933,401)
RG, Entscheidung vom 03. November 1933 - II 112/33 (https://dejure.org/1933,401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 175
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 470/58

    Klageforderung - Erlöschen durch Eventualaufrechnung - Wiederholte vorbehaltlose …

    5> Das Landesarbeitsgericht konnte diese Prüfung der Auswirkung der wirtschaftlichen Krise der Beklagten zu 1) auf den Fortbestand der Gratifikationsansprüche des Klägers auch rückt mit der Begründung unterlassen, jedenfalls greife gegenüber etwaigen Gratifikationsansprüchen des Klägers die von der Beklagten zu 1) hilfsweise erklärte Aufrechnung mit Gegenforderungen durch: Über eine von der Beklagten zu 1) hilfsweise erklärte Aufrechnung durfte das Landesarbeitsgericht erst entscheiden., wenn feststand, ob und gegebenenfalls in welcher Hohe dem Kläger für die Jahre 1951 bis 1955 noch Gratifikationsansprüche zustanden (vgl. statt aller: BGH LM Nr. 21 zu § 522 ZPO; RGZ 80, 164 [166,16?]; 142, 175 [l?6,177]; 1o7, 257 [258]; Stein-Jonas, ZPO, lS.Aufl., Vorbem. V 9 a vor § 128; § 14p Anm. VI 2 c; § 500 Anm. II C 55 § 522 Anrn. VI 1; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 8 .Auf!., i960, § 104 II 7 S. 505, 906).

    Eine solche Möglichkeit beschwert den Kläger (vgl. RGZ 132, 305 [307]; 142, 175 [173]; BGH LM Nr. 21 zu § 322 ZPO).

    Dem entspricht es, daß sowohl das Reichsgericht wie auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche falsche prozessuale Behandlung von Eventualaufrechnungen gegenüber nach Grund und Höhe nicht näher bestimmten Klageforderung von Amts wegen mit der Begründung beanstandet haben, damit werde eine Verfahrens- Vorschrift verletzt, auf deren Beachtung im öffentlichen Interesse der Gewährleistung einer ordentlichen Rechtsfindung nicht verzichtet werden könne (vgl. RGZ 142, 175 [178]; BGH LM Nr. 21 zu § 322 ZPO;… vgl. Stein-Jonas, aaO, § 300 Anin. II C 3 zu N. 16).

  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 203/59
    Würde nach Rechtskraft des Berufungsurteils die Bereicherungsforderung voll in einem neuen Rechtsstreit eingeklagt, so wäre ungewiß, zu welchem Betrage über die neue Klageforderung bereits rechtskräftig im Sinne des Nichtbestehens erkannt wäre (RGZ 142, 175).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
    Der Kläger ist deshalb durch das angefochtene Urteil beschwert, weil nicht geprüft worden ist, ob seine Klageforderung in Höhe von 2.830 DM begründet war (RGZ 142, 175 [177/78]), und weil diese Prüfung aus Anlaß der Entscheidung über den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht nachgeholt werden kann.

    Er ist von Amts wegen zu beachten, da es sich um einen Verstoß gegen einen im öffentlichen Interesse gegebenen verfahrensrechtlichen Grundsatz handelt, dessen Befolgung dem Belieben der Parteien entzogen ist (RGZ 132, 305 [307]; 142, 175 [178]).

  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Ebensowenig bedarf es einer Stellungnahme zu der Frage, ob das Berufungsgericht angesichts der Tatsache, daß es sich hier ersichtlich um bloße Eventualaufrechnung handeln konnte, berechtigt war, die Höhe des bestrittenen Klageanspruchs, gegen den aufgerechnet wurde, dahingestellt zu lassen (vgl. dazu RGZ 142, 175; 167, 257 mit weiteren Nachweisungen).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Es ist zwar richtig, worauf die Revision hinweist, daß über eine hilfsweise Aufrechnung erst entschieden werden kann, wenn vorher die Klageforderung geprüft und für begründet erachtet worden ist (RGZ 142, 175 vgl. auch BGH LM Nr. 21 zu § 322 ZPO).
  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52

    Rechtsmittel

    Denn auch bei der ergänzenden Testamentsauslegung kommt es darauf an, die Willensrichtung des Erblassers für die Zeit der Testamentserrichtung festzustellen (RGZ 142, 175).
  • BVerwG, 01.07.1971 - III C 121.68

    Verlust von Wirtschaftsgütern - Bewertung der Wirtschaftsgüter des …

    Das ist für Fälle untrennbaren Zusammenhangs aufzuhebender und nicht angefochtener Teile anerkannt (…Grunsky in Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl. 1968, § 536 Anm. II 3) und entspricht auch der zu den vergleichbaren Fällen vertretenen Auffassung, daß das Revisionsgericht einen in sich widerspruchsvollen Tenor (Wieczorek, ZPO, § 559 Anm. B II b 1), die nicht beachtete Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung (Wieczorek, ZPO, § 536 Anm. B II a 1), eine die Rechtskraft völlig im Zweifel lassende Entscheidung (RGZ 132, 305 [307]) sowie unzulässige und jeder praktischen Bedeutung entbehrende Entscheidungen (vgl. RGZ 142, 175 [178]; 144, 233 [235 f.]) unabhängig von den Anträgen der Beteiligten zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 30.06.1951 - II ZR 106/50

    Rechtsmittel

    Es handelt sich hierbei um einen in der Revisionsinstanz fortwirkenden Verstoss gegen einen verfahrensrechtlichen Grundsatz, der im öffentlichen Interesse zu beachten und dessen Befolgung dem Belieben der Parteien entzogen ist (RGZ 142, 175 [178]), weil in diesem Fall der Umfang der Rechtskraft dieser Entscheidung ungewiss bleiben würde.
  • BGH, 24.01.1963 - VII ZR 207/61

    Rechtsmittel

    Seine Ausführungen lassen erkennen, daß es entsprechend der schon geraume Zeit herrschenden und auch vom Bundesgerichtshof übernommenen Lehre (vgl. u.a. RGZ 142, 175, 176; 167, 257, 258; BGH LM § 322 ZPO Nr. 21;… Rosenberg, Lehrb. 9. Aufl. § 104 II 7) im Falle einer Aufrechnung mit einer begründeten Gegenforderung zunächst die Prüfung für notwendig hält, ob die bestrittene Klageforderung besteht.
  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63

    Rechtsmittel

    Vorher muß jedoch geklärt werden, ob diese restliche Klagforderung von vornherein unbegründet war, oder ob sie erst auf Grund der vom Beklagten hilfsweise erklärten Aufrechnung getilgt worden ist (vgl. RGZ 142, 175, 176; 167, 257, 258; BGH ZZP 69, 429; BGB-RGRK Anm. 10 vor § 387).
  • BGH, 21.12.1956 - VI ZR 297/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.11.1963 - V ZR 193/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1968 - III ZR 122/66

    Auslegung einer testamentarischen Teilungsanordnung - Wertbemessung eines …

  • BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51

    Rechtsmittel

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