Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 14.11.1933 - II 163/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,389
RG, 14.11.1933 - II 163/33 (https://dejure.org/1933,389)
RG, Entscheidung vom 14.11.1933 - II 163/33 (https://dejure.org/1933,389)
RG, Entscheidung vom 14. November 1933 - II 163/33 (https://dejure.org/1933,389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1933,389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.10.1956 - V ZR 157/55

    Rechtsmittel

    Die hier erhobene Feststellungsklage läßt sich danach weder durch den Hinweis auf eine so ermöglichte Vereinfachung der Sach- und Rechtslage noch durch die Zwecke einer vernünftigen Prozeßökonomie (RGZ 142, 223 [229]) rechtfertigen.
  • LG Offenburg, 13.01.2017 - 2 O 107/16

    Zulässigkeit einer Drittfeststellungsklage: Rechtliches Interesse an der …

    Dieses Feststellungsinteresse muss gerade auch dem Beklagten gegenüber bestehen (RGZ 142, 223, 226;… BGH, Urt. v. 08.07.1983 - V ZR 48/82 = NJW 1984, 2950;… MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 ZPO Rn. 35 mwN.).
  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 28/51

    Rechtsmittel

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß auch Rechtsverhältnisse zwischen einer der Prozeßparteien und einem Dritten zum Gegenstand einer Feststellung gemacht werden können, vorausgesetzt, daß der Antragsteller ein rechtliches Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Klarstellung dieses Rechtsverhältnisses gerade dem Gegner gegenüber hat (vgl. RGZ 128, 92 [94]; 142, 223 [226]; 156, 193 [200]).
  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 4/58
    Die Feststellung eines nicht unter den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses kann daher grundsätzlich verlangt werden, wenn dem Kläger für ein solches Begehren ein Rechtsschutzinteresse zur Seite steht, das immer dann gegeben ist, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Klarstellung gerade auch dem Beklagten gegenüber hat, wenn also seine Rechtslage durch die tatsächlicher Ungewißheit darüber, ob zwischen dem Beklagten und dem Dritten ein Rechtsverhältnis besteht, gefährdet wird (RG Gruchot 68, 333; GRUR 1932, 1049; RGZ 128, 92, 94; 142, 223, 226; 170, 358, 374; OGHZ 1, 370, 378;… BGH Urt. v. 3. Dezember 1954 - V ZR 114/53 - LM ZPO § 256 Nr. 25;… Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 256 Anm. II 3;… Rosenberg 7. Aufl. § 86 II 1 b; Wieczorek ZPO § 256 Anm. B III a 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht