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Rechtsprechung
   RG, 05.12.1933 - III 130/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,364
RG, 05.12.1933 - III 130/33 (https://dejure.org/1933,364)
RG, Entscheidung vom 05.12.1933 - III 130/33 (https://dejure.org/1933,364)
RG, Entscheidung vom 05. Dezember 1933 - III 130/33 (https://dejure.org/1933,364)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 348
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Dagegen setzt § 852 I BGB aus Gründen der Rechtsklarheit und Billigkeit grundsätzlich nicht voraus, daß der Geschädigte aus den ihm bekannten Tatsachen auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (RGZ 142, 348 (350 f.); BGH, NJW-RR 1988, 411 = LM § 852 BGB Nr. 95 = VersR 1988, 465 (466); BGH, NJW-RR 1990, 222 = LM § 852 BGB Nr. 106 = VersR 1990, 167 (168); BGH, NJW 1991, 2351 = LM ArzneimittelG Nr. 9).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2010 - 5 U 142/06

    Bauträgervertrag: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der …

    Denn wollte man annehmen, dass Rechts- und Gesetzesunkenntnis dem Beginn der Verjährungsfrist schlechthin entgegenstünden, dann würde einem rechtsunkundigen Verletzten - dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider - der Ablauf der 3-jährigen Frist praktisch kaum entgegengehalten werden können (vgl. bereits RGZ 142, 348, 350).
  • OLG Braunschweig, 01.07.2008 - 7 U 99/07
    Anderenfalls stünden dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Norm zuwider Rechts- und Gesetzesunkenntnis dem Beginn einer Verjährungsfrist schlechthin entgegen (vgl. RG, Urt.v. 05.12.1933 III ZR 130/33 = RGZ 142, 348,350;… RGRK-Kreft,, 12. Aufl., § 852 Rn. 30).
  • BGH, 15.01.1962 - III ZR 177/60
    Feststellung der Schadens ersat z.pflicht zu klagen, mag auch die K1&- go noon mi I einem gewissen Hisiko belastet und die unbedingte Sicherheit des Erfolgs der Feststellungsklage noch m e n u gegeben sein (BGH.VersR 1959, 274; RGZ 119, .207; 142, 348).
  • BGH, 18.01.1972 - VI ZR 204/70

    Unfallgeschädigter - Kenntnis - Schuldhafter Verkehrsverstoß - Anderer - …

    Die Revision verweist demgegenüber auf einzelne höchstrichterliche Entscheidungen, die eine entschuldbar unrichtige rechtliche Beurteilung oder eine rechtliche Unklarheit als für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist erheblich erachtet haben (RGZ 142, 280; 142, 348, 351; 157, 14, 19;… BGH Urt. v. 17. Dezember I960 - III ZR 167/58 - VersR I960, 515, 516 mit Hinweis auf frühere Entscheidungen).
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 40/54
    Im übrigen hat das Reichsgericht auch nur in ganz besonderen für den Geschädigten unklärbaren Fällen einen Rechtsirrtum als beachtlich angesehen (RGZ 142, 280; 142, 348; 152, 115; 157, 14 [18]; RG JW 35, 3154; RG JW 36, 2975).
  • BGH, 17.03.1966 - III ZR 263/64

    Gewährung eines Amtshaftungsanspruches gegen einen schuldigen Beamten nach § 95 …

    Wie ... das Reichsgericht (RGZ 142, 348, 350) schon ausgesprochen hat, müßte eine gegenteilige Auslegung des § 852 BGB dahin führen, daß der Ersatzanspruch eines nicht rechtskundigen Verletzten in den meisten Fällen überhaupt nicht verjährte, was nicht die Absicht des Gesetzes sein kann.
  • BGH, 04.04.1957 - III ZR 213/55

    Rechtsmittel

    Entscheidend kommt es darauf nicht an, denn bei der Amtshaftung gehört das Wissen, daß anstelle des Beamten der Staat haftet, nicht zur Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen (RGZ 142, 348).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 46/61

    Mitteilungspflichten gegenüber dem Empfänger einer Abtretung von …

    Gerade bei Amtshaftungsklagen können etwaige rechtliche Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen eine besondere Rolle spielen, so daß auch ein Rechtsirrtum oder rechtliche Zweifel hierüber unter Umständen den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben können, jedenfalls solange, bis diese zweifelhaften Rechtsfragen eine gewisse Klärung gefunden haben, so daß dem Geschädigten auch die Erhebung einer Klage zugemutet werden kann (…vgl. BGB RGRK a.a.O. § 852 Anm. 12; LM Nr. 9 § 852 BGB; RGZ 142, 348, 351/352, auch S. 280, 283 und vor allem RG in JW 1935 S. 3154 Nr. 4).
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