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Rechtsprechung
   RG, 18.01.1934 - IV 369/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,559
RG, 18.01.1934 - IV 369/33 (https://dejure.org/1934,559)
RG, Entscheidung vom 18.01.1934 - IV 369/33 (https://dejure.org/1934,559)
RG, Entscheidung vom 18. Januar 1934 - IV 369/33 (https://dejure.org/1934,559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 143, 212
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66

    ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen

    Haftungsrechtlich hat die herrschende Lehre in entsprechender Anwendung des § 31 BGB dem nichtrechtsfähigen Verein als solchen die Handlungen seiner Organe und Hilfspersonen zugerechnet und die Mitglieder von der im Gesellschaftsrecht vorgesehenen gesamt schuldnerischen Haftung freigestellt (Schumann, Zur Haftung der nichtrechtsfähigen Vereine, 1956 S. 33 ff, 58;… Habscheid AcP 155, 407 ff, Denecke in RGR-Kommentar 11. Aufl. § 54 Anm. 15;… Soergel-Siebert a.a.O. § 54 Rd. Nr. 54;… Fabricius a.a.O. S. 192;… Enneccerus-Nipperdey aaO, § 116 S. 708 ff; Wapler NJW 1961, 439 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59]; vgl. auch BGHZ 42, 216 [BGH 06.10.1964 - VI ZR 176/63];… a.A. Palandt-Danckelmann, BGB, 27. Aufl. § 54 Anm. 2) A) im Anschluß an RGZ 143, 212).
  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    a) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten Definition des Vereins ausgegangen als eine auf Dauer berechnete Verbindung einer größeren Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach ihrer Satzung körperschaftlich organisiert ist (RGZ 60, 94, 96; 143, 212, 213; 165, 140, 143;… MünchKomm-Reuter, BGB, 2. Aufl., § 21 Rz 1 bis 3).
  • BGH, 04.07.1977 - II ZR 150/75

    Haftung des Aufsichtsrats

    Jeder Teil darf deshalb nur erwarten, daß er in den gemeinschaftlichen Angelegenheiten die gleiche Sorgfalt übt wie in seinen eigenen (vgl. RGZ 143, 212, 215 unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 309/53

    Rechtsmittel nach Aufrechnung

    Aus den angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 90, 173 ff; 100, 48 ff; 143, 212 ff) läßt sich für die zu entscheidende Frage nichts entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 05.04.1983 - 8 W 442/82

    Natürliche und juristische Personen als Gründungsmitglieder eines Vereins; Das …

    Das Reichsgericht hat deshalb in seiner, in ständiger Rechtsprechung vertretenen Definition des Vereins unter anderem das Merkmal "einer größeren Anzahl von Personen" aufgeführt (RGZ so, 94, 99; RGZ 143, 212, 213).

    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist als Kapitalgesellschaft mit der andersartig struktuierten Korporation eines Vereins insoweit nicht vergleichbar (vgl. zu Abgrenzung gegenüber der Gesellschaft: RGZ 143, 212, 213).

  • AG Grevenbroich, 14.03.1997 - 11 C 460/96

    Anwendung der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf …

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  • BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58

    Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung …

    Demgegenüber ist ein nicht rechtsfähiger Verein ein auf die Dauer angelegter Personenverband, der in der Verfolgung seiner Zwecke von der Einzelpersönlichkeit seiner Mitglieder unabhängig sein und im Verkehr als eine selbständige Einheit auftreten will und sich dementsprechend eine körperschaftliche Vorfassung gegeben hat sowie einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist; er steht nicht nur Dritten, sondern auch seinen eigenen Mitgliedern als geschlossene Einheit, als körperschaftsähnliches Rechtsgebilde gegenüber (vgl. RGZ 95, 192, 194; 113, 169, 170; 143, 212, 213; RG Seuff. Arch., 77 Nr. 53 S. 91; BGH in RdA 52, 159; BGHZ 13, 5, 11;… Lehmann, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., S. 196 f).

    Die Rechte und Pflichten, welche die einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft gegeneinander haben, werden durch solche der einzelnen Mitglieder gegenüber dem Verein als Personenverband und gegenüber den Vereinsorganen ersetzt; das Gesellschafterrecht verwandelt sich infolge der körperschaftlichen Organisation in ein Mitgliederrecht; Träger der Vereinsverpflichtungen ist die Mitgliedergesamtheit (RGZ 143, 212, 214).

  • BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 202/56
    06 1) Die rechtlichen Merkmale eines Vereins« ""Eine auf die Dauer berechnete Verbindung einer größeren Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes, die nach ihrer Satzung körperschaftlich organisiert'ist, einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederstand angelegt ist" (RGZ 143, 212, 213; BGH RdA 1952, 159; BGB ' RGRK IO Aufl § 54 Anm 2; Soergel 8, Aufl § 54 Anm 1 u.a«), trafen auf die Jägervereinigung auch schon vor ihrer Eintragung zu.

    Es ist jedoch, jedenfalls bei den Vereinen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen gerichtet ist (§ 21 BGB), den sog« Idealvereinen, zu denen die Jägervereinigung gehört, in Rechtslehre (BGB RGRK 10« Aufl § 54 Anm 7; Palandt, BGB, 16« Aufl § 54 Anm.2 d; Soergel, BGB, 8« Aufl § 54 Anm 7;… . Stauöinger, BGB, 11. Aufl § 54 Rand Nr. 35 ff; Denecke JR 1951, 742; Schumann, Zur Haftung der nicht rechtsfähigen Vereine . 1956, S 20 .21 u«a.) und Rechtssprechung (RGZ 63, 62; 90, 173; 143, 212, 216) allgemein anerkannt, daß eine Beschränkung der Haftung der Vereinsmitglieder auf ihren Anteil am yereinsvermögen in der Regel als gewollt anzusehen ist oder sogar gewohnheitsrechtlich anzuerkennen ist.

  • KG, 16.03.2023 - 1 W 445/22

    Eintragung eines nichtrechtsfähigen Idealvereins als Eigentümer eines Grundstücks …

    Das entspricht der älteren Auffassung zum im Vereinsregister nicht eingetragenen Verein, der mangels Rechtsfähigkeit nicht als Träger des Vereinsvermögens angesehen wurde, sondern die Mitglieder in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (RGZ 143, 212, 213).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 383/86

    Rechtsfolgen der Verletzung von Pflichten aus einem partiarischen Vertrag

    Tragender Grund für die Vorschrift ist das zwischen Gesellschaftern typischerweise bestehende persönliche Verhältnis; sie sollen sich gegenseitig so nehmen, wie sie einmal sind (vgl. BGHZ 62, 243, 245; RGZ 143, 212, 215).
  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 105/18

    Unzulässige Veröffentlichung eines Bewertungsbogens zur Dienstpostenbewertung für …

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 248/69

    Haftungsbeschränkung - Körperverletzung - Fluggast - Flug - Luftverkehr

  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 149/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1952 - II ZR 21/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1957 - VI ZR 315/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1954 - 4 StR 137/54

    Rechtsmittel

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