Rechtsprechung
| RG, 27.01.1934 - I 162/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 236
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57 Denn es könnte in Betracht kommen daß der Verjährungseinrede der Einwand der unzulässigeh Rechtsausübung im Sinne der Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGZ 142, 280, 284; 143, 236; 144, .378; 145, 239, 245; 153 . 101 .108 u.a.), der sich der Buhdesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 9" .1" 5". 6), entgegensteht.
- BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 196/80
Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung
Der Verjährungseinrede kann der Gegeneinwand der Arglist oder der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden, wenn der Schuld ner dem Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (RGZ 142, 284; 143, 236, 250; 144, 378; 145, 239; 153, 101; BGHZ 9, 1, 5). - LG Stade, 16.02.2007 - 2 O 508/06
Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Duldung der …
Denn es kommt bei § 24 ZPO nicht auf den Klagegrund, sondern ausschließlich auf den Klageantrag an (vgl. RGZ 71, 176; 91, 369; 143, 236;… Huber, AnfG, § 13 Rn. 35).
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