Rechtsprechung
| RG, 23.12.1933 - I 150/33 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1933,346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 57
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - VIII ZR 79/61 = LM ZPO § 282 (Beweislast) Nr. 12 = JZ 1963, 32 in NJW 1962, 1394 Nr. 9 nur teilweise abgedruckt; RGZ 143, 57, 65). - ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22
Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst - …
Dazu braucht es zwar keine erschöpfende Darstellung durch die klagende Partei (Substantiierungstheorie - RG, Urteil vom 23.12.1933 - I 150/33, RGZ 143, 57 (65)). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
Rn. 43 aa) Schlüssigkeit ist gegeben, wenn der Tatsachenvortrag, seine Richtigkeit unterstellt, in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, den Klageantrag zu rechtfertigen (RGZ 143, 57 [65]; BGH NJW 1984, 2888 [2889]; 2005, 2710 [2711]; VersR 2002, 110 [111]; NJW-RR 2005, 75; Senat , Beschl. v. 28.11.2005 - 10 W 2305/05;… Zöller/Greger , ZPO, 28. Aufl. 2010, Rz. 23 vor § 253; allg. M.).
- BGH, 16.05.1962 - VIII ZR 79/61 Sein Vortrag ist - entsprechend dem eines Klägers hinsichtlich des Klageanspruches - dann schlüssig und daher erheblich, wenn er Tatsachen behauptet, die in Verbindung mit einem bestimmten Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das Gegenrecht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (RGZ 143, 57, 65).
- ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21
Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie - …
Dazu braucht es zwar keine erschöpfende Darstellung durch die klagende Partei (Substantiierungstheorie - RG, Urteil vom 23.12.1933 - I 150/33, RGZ 143, 57 (65)). - BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84
Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den …
Über den Einzelfall hinausgehend kann zum Umfang der Darlegungslast allgemein kaum mehr gesagt werden, als schon vom Reichsgericht (RGZ 143, 57, 65) und vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 16. Mai 1962 - VIII ZR 79/61 - LM Nr. 12 zu § 282 ZPO = NJW 1962, 1394) gesagt worden ist. - BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
Rechtsmittel
Es fehlen aber noch die sog. klagebegründenden Tatsachen für den Schadensersatzanspruch (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: "die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs") im Sinne der sog. Substantiierungstheorie (RGZ 143, 57 [65]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.