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Rechtsprechung
   RG, 23.02.1934 - II 266/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,518
RG, 23.02.1934 - II 266/33 (https://dejure.org/1934,518)
RG, Entscheidung vom 23.02.1934 - II 266/33 (https://dejure.org/1934,518)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1934 - II 266/33 (https://dejure.org/1934,518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 41
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 21.06.1957 - I ZR 180/55

    Rechtsmittel

    Es verstösst nur dann gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn es mit unlauteren Mitteln geschieht (RGZ 144, 41 [49]; BGH Betrieb 1952, 759 - Sprechstunden - Baumbach-Hefermehl AllgEinf Bem. 3; Anm. 197 zu § 1 UnlWG).

    Das Über- oder Unterbieten fremder Leistungen ist ein grundsätzlich zulässiges Mittel des Wettbewerbs (RGZ 144, 41 [50]; RG GRUR 1930, 191 [192]; BGH WuW 1955, 118 [122]).

    Bei der Beurteilung der Massnahmen, die der Kläger ergriffen hat, um die Gewerbetreibenden, die vorher durch Vermittlung der Beklagten in den "K.-L." und im "R.-T." geworben hatten und andere Interessenten als Kunden seines neu gegründeten Werbeunternehmens zu gewinnen, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass im Wettbewerb niemand Anspruch auf ungeschmälerte Erhaltung seines Kundenkreises hat und das Abwerben von Kunden für sich allein noch nicht wettbewerbswidrig ist (RGZ 144, 41 [49]; RG GRUR 1930, 191 [192]; BGH Betrieb 1952, 759 - Sprechstunden -).

  • BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53

    Geheimverfahren

    Insoweit käme in Betracht, dass dem Beklagten zu 2 die objektiv widerrechtliche Verletzung eines die Geheimhaltung schützenden Rechtes auf ungestörte Ausübung des Gewerbebetriebes zur Last fiele (RGZ 144, 41 [52, 53]; GRUR 39, 733 [735]).
  • BGH, 01.03.1990 - IX ZR 147/89

    Pfändung der öffentlich-rechtlichen Arzneimittelzulassung

    Insoweit braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, ob derartiges geheimes Fachwissen selbständig ein absolut geschütztes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellt (so BGHZ 16, 172, 175 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] ;… MünchKomm/Martens, BGB 2. Aufl. § 823 Rdn. 132;… Soergel/Zeuner, BGB 11. Aufl. § 823 Rdn. 126;… Pfister, Das technische Geheimnis "Know how" als Vermögensrecht, 1974, S. 93, 104, 139;… vgl. auch BGH, Urt. v. 16. Oktober 1962 - KZR 11/61, GRUR 1963, 207, 210) oder wenigstens im Rahmen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs Unterlassungsansprüche zu stützen vermag (so RGZ 144, 41, 52 f; BGHZ 17, 41, 50 f;… Benkard/Ullmann, Patentgesetz 8. Aufl. § 15 Rdn. 140; Nastelski GRUR 1957, 1, 4;… Forkel in Festschrift für Ludwig Schnorr v. Carolsfeld 1973, S. 105, 111 f).
  • BGH, 13.11.1970 - I ZR 102/68

    Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenzfertigung - Sittenwidrige Erlangung von …

    Der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch aus einer Verletzung des Straftatbestandes des § 17 Abs. 2 UWG, der ebensowenig wie die Schadensersatzvorschrift des § 19 UWG einen Unterlassungsanspruch erwähnt, ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB sowie bei einem Handeln zu Wettbewerbszwecken aus der dann regelmäßig gleichzeitigen Verletzung des § 1 UWG (RGZ 144, 41/52/53 - Hosenträgerband; RG GRUR 39, 308/311 - Filtersteine; BGHZ 16, 172 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] /173/175 - Dücko; BGH GRUR 61, 40/42 - Wurftaubenpresse).

    Denn das gesamte Wettbewerbsverhalten des Beklagten, soweit es sich auf die sittenwidrige Kenntniserlangung der Betriebsgeheimnisse des Klägers und deren Verwertung durch einen Nachbau seiner Erzeugnisse bezieht, ist von Anfang an und dauernd mit dem Makel der Wettbewerbsverletzung behaftet; die auf unerlaubte Weise erlangte Kenntnis darf vom Beklagten nicht verwendet werden (RGZ 144, 41/52 -Hosenträgerband; RG GRUR 36, 573/579 - Kernbinder Albertus Stehfix).

  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 133/82

    Füllanlage

    In höchstrichterlichen Entscheidungen ist wiederholt ausgesprochen worden, daß eine unter Verstoß gegen § 17 UWG erlangte Kenntnis von Betriebsgeheimnissen vom Verletzer in keiner Weise verwendet werden darf; Ergebnisse, die der Verletzer mittels solcher Kenntnisse erzielt, sind von Anfang an und - jedenfalls in der Regel - dauernd mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behaftet (vgl. RGZ 144, 41, 52 - Hosenträgerband; RG, GRUR 1936, 573, 579 - (Kernbinder) Albertus Stehfix; BGH, Urt. v. 13.11.1970 - I ZR 102/68, Urteilsabdr.
  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 151/67

    Bierfahrer

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch schon der des Reichsgerichts, daß es Sinn und Zweck jedes wirtschaftlichen Wettbewerbs ist, in den Kundenkreis des Mitbewerbers einzudringen, die Kunden zu sich herüberzuziehen (BGH GRUR 1964, 215; GRUR 1952, 582 - Sprechstunden; RGZ 144, 41, 49).
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Es ist seit langem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß niemand im Geschäftsleben Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung des Kundenkreises hat, sondern daß es der Sinn jeden Wettbewerbs ist, in den Kundenkreis des Mitbewerbers einzudringen, um ihm durch Güte und Preise der eigenen gewerblichen Leistungen die Kunden abspenstig zu machen (RGZ 144, 41 [50]; 134, 342 [350]).
  • OLG Hamburg, 17.12.1959 - 3 U 141/59
    Es ist rechtlich unzulässig, die Vermeidung künftiger Verletzungen abstrakt zu erörtern (vgl. RGZ 144, 41; BGH in GRUR 1954, 70, 123, 331; BGHZ 4, 102; BGH in GRUR 1956, 187).
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