Rechtsprechung
| RG, 06.07.1934 - II 102/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 121
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08
Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?
In grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem seither geltenden Art. 27 EGBGB war seinerzeit, auch zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihe, in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich das für Verpflichtungsverträge maßgebliche Recht primär nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen der Vertragsparteien richtet (vgl. BGHZ 164, 361, 365 ;… Senat, Urt. v. 24. November 1989, V ZR 240/88, NJW-RR 1990, 248, 249;… BGH, Urt. v. 13. Juni 1996, IX ZR 172/95, NJW 1996, 2569; RGZ 103, 259, 261; 120, 70, 72; 126, 196, 200 f.; 145, 121, 122). - BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der …
Soweit eine ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl der Parteien (dazu RGZ 103, 259, 261; 126, 196, 200 f.; 145, 121, 122 ff.) nicht vorliegt, kommt es darauf an, was die Vertragsparteien bei vernünftiger und billiger Berücksichtigung aller Umstände mutmaßlich über das anzuwendende Recht bestimmt hätten (RGZ 68, 203, 205 ff.; 126, 196, 206 f.; 161, 296, 298). - BGH, 12.07.1965 - IV ZB 497/64
Namensangabe in Personenstandsbüchern
Es entspricht einem in der Rechtsprechung herrschenden Grundsatz, daß weitgehend das inländische Recht nach der in ihm durchgeführten Systematik den Anwendungsbereich der Kollisionsnormen bestimmt (RGZ 95, 164, 166; 138, 243, 245; 145, 121, 128; 163, 367, 375, 376; RG WarnRspr.
- OLG Saarbrücken, 05.02.1997 - 1 U 468/96
Verjährung von Wechselforderungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Der Eintritt der Verjährung ist nach derjenigen Rechtsordnung zu beurteilen, die für den Anspruch selbst gilt (RGZ 145, 121, 128 ff). - BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57
Rechtsmittel
Es entspricht anerkannter deutscher Rechtsprechung, daß die Verjährung nach demselben Rechte zu beurteilen ist, das zur materiellen Entscheidung des Streitfalles heranzuziehen ist (RGZ 145, 121, 126).
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