Rechtsprechung
| RG, 02.10.1934 - III 39/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 182
- RGZ 145, 188
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
Rechtsmittel
Unter Ausübung öffentlicher Gewalt ist stets in der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht nur die Ausübung obrigkeitlicher Zwangsgewalt, sondern auch die Betätigung öffentlichen Schutzes und öffentlicher Fürsorge begriffen worden (RGZ 56, 89; 68, 285; 91, 274; 101, 355; 102, 32; 105, 99; 114, 201; 144, 262 [267]; 145, 182 [185]; 165, 91 [98]). - BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88
Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen
Ein Absonderungsrecht des Treuhänders im Konkurs des Treugebers wäre nach allgemeiner Meinung nicht zweifelhaft, wenn das Guthaben der Sicherung von dessen eigenen Ansprüchen gegen den Treugeber gedient hätte (RGZ 118, 209 f.; 145, 188, 193; BGH Beschl. vom 12. Februar 1959 - VII ZR 215/58, WM 1959, 372;… Urt. vom 5. November 1964 - VII ZR 2/63, WM 1965, 84 f.;… Urt. vom 23. November 1977 - VIII ZR 7/76, WM 1977, 1422 f.;… Kilger, KO 15. Aufl. § 43 Anm. 9;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 43 Rdn. 10 f.). - BGH, 17.01.1952 - III ZR 148/50
Rechtsmittel
Im übrigen hat der einen Schadensersatzanspruch auslösende Anspruch eines Beamten aus Fürsorgepflichtverletzung über die bürgerlich-rechtliche Bestimmung des § 618 BGB hinaus und unabhängig von dessen Inhalt seine Wurzel in dem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis (RGZ 111, 178 [181]; 141, 385 [389]; 145, 182 [185]).Es kann dahinstehen, ob in dem Vorwurf einer derartigen Fürsorgepflichtverletzung zugleich eine mögliche Behauptung einer Amtspflichtverletzung liegt (RGZ 111, 178 [182]; 145, 182 [185]).
- BGH, 26.06.1952 - III ZR 305/51
Entlassung aus politischem Grunde
Der öffentliche Dienstherr ist verpflichtet, die Rechte und Belange der Beamten auch ihm selbst gegenüber zu berücksichtigen und zu wahren und insbesondere alles zu vermeiden, was für das Weiterkommen des Beamten von Nachteil sein könnte (RGZ 141, 385; 145, 182 [186]; 146, 40 und 369 [373] und jetzt auch BGHZ 2, 198 [204]). - BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53
Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.02.1959 - VII ZR 215/58
Rechtsmittel
Von dieser Betrachtungsweise aus wird auch nach der in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein herrschenden Auffassung dem Sicherungsnehmer im Konkurs des Sicherungsgebers nicht ein Aussonderungsrecht, sondern - wie dem Pfandgläubiger - nur ein Absonderungsrecht zugestanden (u.a. RGZ 145, 188, 193).
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