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Rechtsprechung
   RG, 27.10.1934 - V 353/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,386
RG, 27.10.1934 - V 353/34 (https://dejure.org/1934,386)
RG, Entscheidung vom 27.10.1934 - V 353/34 (https://dejure.org/1934,386)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1934 - V 353/34 (https://dejure.org/1934,386)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 239
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer …

    Deswegen fällt die Unterbrechung, die auf einer gesetzlichen Regelung beruht, nicht unter § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB (RGZ 72, 185, 187; 145, 239, 240; BGH, Urteil vom 2. Juli 1963 - VI ZR 299/62, NJW 1963, 2019).
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13

    Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Der Rechtsverkehr benötigt klare Verhältnisse und soll deshalb vor einer Verdunkelung der Rechtslage bewahrt bleiben, wie sie bei Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund längst vergangener Tatsachen zu befürchten wäre (RG 27. Oktober 1934 - V 353/34 - RGZ 145, 239, 244).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung …

    In dem Unterlassen der Terminsbestimmung durch den Kammervorsitzenden ist keine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO zu sehen, die nach allgemeiner Ansicht nicht die Folge des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB haben würde, weil der Verfahrensstillstand dann auf einem Gerichtsbeschluß, nicht aber auf einer Vereinbarung der Parteien oder ihrer Untätigkeit beruht hätte (vgl. die Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Bd. I S. 333; BGHZ 15, 80, 82; RGZ 72, 185, 187; 145, 239, 240).

    Nach heute ganz überwiegender Ansicht, der sich auch der Senat angeschlossen hat (urteil vom 17. Januar 1968 - VIII ZR 207/65 = LM BGB § 196 Nr. 18 = WM 1968, 281 = Warn 1968 Nr. 15), endet die Verjährungsunterbrechung bei einem Ruhen des Verfahrens, gleichviel, ob es auf einer richterlichen Anordnung oder einem tatsächlichen Stillstand beruht (z.B. RGZ 145, 239, 241 f; 157, 379, 382;… Johannsen a.a.O. § 211 Rdn. 4;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 211 Rdn. 6;… MünchKomm-von Feldmann a.a.O. § 211 Rdn. 6;… Soergel/Augustin a.a.O. § 211 Rdn. 3, 6;… Erman/Hefermehl, BGB, 7. Aufl., § 211 Rdn. 3; a.A. RGZ 128, 191, 196).

    Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäfte weder ausgeschlossen noch erschwert werden (§ 225 BGB); dieser Erfolg soll auch nicht auf dem Umweg erreicht werden, daß ein Prozeß begonnen, dann aber nicht mehr betrieben wird (vgl. RGZ 136, 193, 195; 145, 239, 244; 157, 379, 383; BGH Urteil vom 17. Oktober 1975 - I ZR 3/75 = VersR 1976, 36).

    Ebenso wie die Vereinbarung über das Ruhen des Verfahrens (vgl. dazu z.B. RG JW 1916, 1188; RGZ 145, 239, 245; OLG Cöln OLGE 22, 173, 174) oder das Einverständnis des Schuldners mit dem Nichtbetreiben des Prozesses (vgl. dazu RG JW 1938, 1592, 1594, insoweit in RGZ 157, 379 nicht abgedruckt; RG JW 1936, 315) begründet auch die bloße Untätigkeit der Beklagten auf die Mitteilung des Gerichts, keinen Termin anberaumen zu wollen, nicht die Einrede des Rechtsmißbrauchs bei einer späteren Ausübung des Rechts nach § 222 BGB.

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (RGZ 72, 185, 187; 145, 239, 240; BGHZ 15, 80, 82; BGH Urteil vom 23. März 1982 - VI ZR 144/80, VersR 1982, 651).
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der …

    Indessen ist bereits durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteile vom 2.6.1934 - V 10/34 - RGZ 144, 378, 381 und vom 27.10.1934 - V 353/34 - RGZ 145, 239, 244) und ihm folgend des BVerwG (Urteil vom 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 171 und vom 9.7.1973 - VIII C 4.73 - BVerwGE 42, 353 ff), des BGH (Urteile vom 3.2.1953 - I ZR 61/52 - BGHZ 9, 1, 5, vom 7.5.1991 - XII ZR 146/90 - NJW-RR 1991, 1033 - Juris RdNr 18 und vom 12.6.2002 - VIII ZR 187/01 - NJW 2002, 3110, 3111) und des BAG (Urteil vom 25.2.1987 - 4 AZR 239/86 - Juris RdNr 22, 23) geklärt, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Verjährungseinrede nicht nur dann in Betracht kommt, wenn der Berufung des Schuldners auf Verjährung eigenes positives Tun entgegensteht, durch das er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat.
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    In diesem Sinne hat schon das Reichsgericht nach umfangreicher vorangehender Rechtsprechung (…vgl. die Zusammenstellung bei Staudinger-Weber, BGB, 11. Aufl., II. Bd. Teil 1 b, § 242 Anm. D 489 ff.) insbesondere in RGZ 145, 239 (244) ausgesprochen, daß zur Begründung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung die Berufung auf ein früheres Verhalten des Schuldners genügt, durch das er - sei es auch unabsichtlich - dem Gläubiger nach verständigem Ermessen Anlaß gab, von einer Unterbrechung der Verjährung abzusehen, weil der Gläubiger nach dem Vorangegangenen annehmen durfte, daß der Schuldner entweder es auf eine gerichtliche Entscheidung nicht ankommen lassen oder aber bei der Verteidigung gegen eine später zu erhebende oder durchzuführende Klage seine Abwehr nur gegen den sachlichen Bestand des Klageanspruchs richten werde.

    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).

  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden …

    Ein durch Konkurseröffnung verursachter Verfahrensstillstand ist nicht geeignet, die Verjährungsunterbrechung zu beenden und eine neue Verjährung in Lauf zu setzen (RGZ 72, 185, 187; RG Gruchot Bd. 61 S. 117, 118; RGZ 145, 239, 240).
  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 196/80

    Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung

    Der Verjährungseinrede kann der Gegeneinwand der Arglist oder der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden, wenn der Schuld ner dem Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (RGZ 142, 284; 143, 236, 250; 144, 378; 145, 239; 153, 101; BGHZ 9, 1, 5).
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung …

    Diese Vorschrift soll der Möglichkeit vorbeugen, daß sich die in Prozeß gezogenen Ansprüche durch Parteiwillkür "verewigen", obwohl die Vorschriften über die Verjährung nicht nur dem Schutz der Privatinteressen, sondern auch der Sicherheit und Klarheit des Rechtsverkehrs überhaupt dienen und insoweit der rechtsgeschäftlichen Verfügungsmacht der Parteien entzogen sind (§ 225 BGB; vgl. die Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Band I S. 332; RGZ 145, 239, 244; 157, 379, 380 ff.).
  • BGH, 23.03.1982 - VI ZR 144/80

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch Anmeldung bei dem …

    Die Vorschrift des § 211 SS Abs. 2 BGB, nach der unter den dort genannten Voraussetzungen die Verjährungsunterbrechung endet, findet nämlich auf den Fall der Aussetzung der Verhandlung keine Anwendung (RGZ 145, 239, 240; BGHZ 15, 80, 82;… Staudinger-Dilcher, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 211, Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67

    Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der …

  • OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
  • BGH, 29.02.1980 - V ZR 178/77

    Haftung für die durch die Beurkundung oder Durchführung des Vertrages …

  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 30/54

    Zurückstellungsbeschluß. Verjährung

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 76/88
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 167/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 232/54

    Rechtsmittel

  • LAG Hessen, 18.01.1988 - 14 Sa 425/87

    Vorliegen einer unzulässigen Rechtsausübung durch die Veranlassung, von einer …

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