Rechtsprechung
| RG, 04.10.1934 - IV 137/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 266
Wird zitiert von ... (21)
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85
Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen
Im Anwaltsprozeß kann nämlich die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz desselben oder eines anderen postulationsfähigen Rechtsanwalts - namentlich eine Revisionsbegründung in einem Parallelverfahren sogar derselben Parteien - der Form nach nur dann als bestimmender Schriftsatz - insbesondere als ausreichende Revisionsbegründung - anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschrift beigefügt wird (vgl. RGZ 145, 266 ; BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - I ZR 178/52 - BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] und Beschluß vom 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84 - VersR 1985, 67 m.weit.Nachw.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 554 ZPO Anm. 2). - BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52
Cupresa, Cupresa/Kunstseide
das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 266; 164, 393) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1951, 442) zutreffend ausführt, sind zwar die Formvorschriften des § 519 ZPO streng auszulegen.Das Gesetz bezweckt mit der in Rede stehenden Formvorschrift, dass der Berufungsanwalt sich die Berufungsbegründung völlig zu eigen macht und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für deren Inhalt übernimmt (RGZ 145, 266).
Deshalb ist die Bezugnahme auf frühere, von anderer Seite und zu anderen Zwecken eingereichte Schriftsätze, z.B. in einer Parallelsache, der Partei selbst oder eines anderen - auch des erstinstanzlichen Anwalts, zutreffend für unzulässig erachtet worden (Stein-Jonas Anm. III 2 b zu § 519 ZPO und die dort angeführte Rechtsprechung), während es mit Recht als statthaft bezeichnet worden ist, auf ein zu derselben Sache überreichtes und von dem Prozessbevollmächtigten der zweiten Instanz unterzeichnetes Armenrechtsgesuch (RGZ 145, 266; vgl. auch BGH NJW 1951, 442) oder einen von dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten unterzeichneten, die gleiche Sache betreffenden Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (RGZ 145, 175) zu verweisen.
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55
Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf …
Daß nur solche Schriftsätze, die von einem bei dem angerufenen Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben worden sind, durch Bezugnahme zum Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes im Anwaltsprozeß gemacht werden können und demgemäß nur bei einer solchen Lage die Bezugnahme auf einen anderen Schriftsatz ausreichend ist, ist für den Fall einer Berufungsbegründung vom Reichsgericht und Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen worden (vgl. RGZ 145, 266 und 269; BGHZ 7, 170; LM Nr. 2, 5, 6, 9 [mit Anm.], 21 zu § 519 ZPO; vgl. auch RG in JW 1936, 3313 Nr. 10 hinsichtlich beigefügter Anlagen).
- BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60
Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung
Da der Streitverkündungsschriftsatz nicht einmal die Absicht erkennen läßt, durch ihn die Berufung zu begründen, taucht gar nicht die Frage auf, ob der nicht unterzeichnete Schriftsatz vom 12. Mai 1958 als integrierender Bestandteil eines unvollständigen Berufungsbegründungsschriftsatzes gewertet werden oder durch Bezugnahme in einem solchen zur Vervollständigung einer Berufungsbegründung dienen könnte, eine Frage, die das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof grundsätzlich verneint haben (z.B. RGZ 145, 266, 267; BGHZ 7, 170). - BGH, 12.03.1951 - IV ZB 13/51
Rechtsmittel
Wenn die Berufungsschrift weder eine Begründung, wie sie in § 519 verlangt wird, noch eine Bezugnahme auf einen von dem Anwalt für die Berufungsinstanz unterzeichneten Schriftsatz (Armenrechtsgesuch) enthält (RGZ 145, 266), so ist die Berufung unzulässig.Insbesondere wird auch nicht aus das am 28. Dezember 1950 vor Einlegung der Berufung eingereichte Armenrechtsgesuch der Beklagten für die Durchführung der Berufung Bezug genommen, wie es in dem vom Reichsgericht in RGZ 145, 266 entscheidenden Fall geschehen war.
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85
Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden - …
Im Anwaltsprozeß kann nämlich die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz desselben oder eines anderen postulationsfähigen Rechtsanwalts - namentlich eine Revisionsbegründung in einem Parallelverfahren sogar derselben Parteien - der Form nach nur dann als bestimmender Schriftsatz - insbesondere als ausreichende Revisionsbegründung - anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschrift beigefügt wird (vgl. RGZ 145, 266 ; BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - I ZR 178/52 - BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] und Beschluß vom 30. Oktober 1984 - IX ZB 103/84 - VersR 1985, 67 m.weit.Nachw.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 554 ZPO Anm. 2). - BVerwG, 19.01.1968 - II B 18.67
Darlegung der Beschwerdegründe in der Beschwerdeschrift - Darlegung der …
Hinzu kommt, daß die Schriftsätze vom 21. Oktober 1965, vom 21. Januar 1966 und vom 21. Juni 1966 von dem vor dem Bundesverwaltungsgericht nichtpostulationsfähigen Kläger unterzeichnet sind (vgl. zur unzulässigen Verweisung auf Schriftsätze nichtpostulationsfähiger Personen: RGZ 145, 266; BGHZ 7, 170; BSozGE 7, 35 [39]); der Schriftsatz vom 27. Oktober 1965 führt die Beweistatsachen nicht konkret an. - BGH, 20.05.1976 - III ZR 84/74
Bestimmtheit einer Klageschrift
Vielmehr ist es nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht von vornherein ausgeschlossen, daß der Kläger zur bestimmten Bezeichnung der Tatsachengrundlage des von ihm erhobenen Anspruchs in Ergänzung oder/und Erläuterung seines eigenen Tatsachenvorbringens auf den Inhalt einer beigefügten Urkunde, insbesondere wie in dem zur Entscheidung stehenden Fall auf den in Ablichtung beigefügten amtlichen Bescheid in einem der Klage vorangehenden Verwaltungsverfahren verweisen darf (vgl. zur Berufungsbegründung RGZ 145, 266 ff; 152, 316, 319, 320; BGH NJW 1953, 105; BGHZ 13, 244, 246) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]. - BVerwG, 30.10.1961 - III B 167.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhebung beim …
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sowie der herrschenden Meinung in der Rechtslehre (RGZ 145, 266; RG, JW 34 S. 2975; BGHZ 7, 170;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 25. Aufl., zu § 519 Bem. 3 C; Wieczorek, ZPO, zu § 519 Bem. B I b 2;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., § 136, II, 2, vierter Abs. [S. 678]). - BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 26/83 Eine solche pauschale Verweisung auf den Vortrag in den Vorinstanzen genügt nicht zur Begründung einer Revision und ist nach ? 554 Abs. 1 ZPO unzulässig (vgl. BAO Urteil vom 2. Februar 1968 - 1 AZR 248/67 - AP Nr. 14 zu « 554 ZPO; RGZ 95, 70, 72; RGZ 145, 266, 267).
- BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
- BGH, 09.07.1971 - V ZR 82/69
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Erledigterklärung der Rechtssache …
- BGH, 11.12.1958 - II ZB 18/58
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1957 - II ZB 5/57
Rechtsmittel
- BGH, 12.01.1954 - V ZB 1/54
Rechtsmittel
- BGH, 22.10.1952 - III ZB 17/52
Rechtsmittel
- BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen von Fehlern an einer Kaufsache - …
- BGH, 22.11.1962 - III ZR 114/61
Rechtsmittel
- BGH, 14.11.1969 - V ZR 106/66
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Nutzung eines …
- BGH, 11.07.1957 - VII ZR 239/56
Rechtsmittel
- BGH, 05.07.1957 - I ZB 2/57
Rechtsmittel
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