Rechtsprechung
| RG, 29.06.1934 - III 22/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 56
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Es wird an der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 137, 20 [21]; 145, 56 [68], 258 [262]) grundsätzlich festgehalten, dass weder eine Leistungs- noch eine Feststellungsklage aus Amtspflichtverletzung gerechtfertigt ist, ehe feststeht, in welcher Höhe der Geschädigte auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.Beamten gerechtfertigt (RGZ 137, 20 [21]; 145, 56 [68], 258 [262]).
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
Deshalb gilt hier der Grundsatz, daß der Geschädigte sich zur Begründung eines späteren Verjährungsbeginns nicht auf Umstände berufen kann, die ihn an der Erhebung der Schadensersatzklage aus § 839 BGB tatsächlich in keiner Weise gehindert haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1963 - VI ZR 311/62 = LM BGB § 852 Nr. 20; ferner RGZ 145, 56, 71, 73). - BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige …
Diese Rechtspraxis geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück, das, beginnend mit dem Urteil vom 15. November 1932 (RGZ 138, 209 - Kreditversicherung), zunächst die Leistungen privater Schadensversicherer (RGZ 145, 56 - Sachschadensversicherung; JV 1935, 1084 Nr. 5 - Kaskoversicherung; RGZ 152, 20; 158, 176 Unfallversicherung), sodann auch Sozialversicherungsleistungen (RGZ 161, 199 - gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung; RGZ 171, 173 - Rentenversicherung) allgemein als Ersatzmöglichkeiten bezeichnet hat, die den Anspruch des Geschädigten gegen den Beamten schon nicht entstehen lassen und deshalb den sonst vorgesehenen Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer (§ 67 WG; § 1542 RVO) verhindern.
- BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78
Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit
Diese Rechtspraxis geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück, das, beginnend mit dem Urteil vom 15. November 1932 (RGZ 138, 209 - Kreditversicherung), zunächst die Leistungen privater Schadensversicherer (RGZ 145, 56 - Sachschadensversicherung; JW 1935, 1084 Nr. 5 - Kaskoversicherung; RGZ 152, 20; 158, 176 - Unfallversicherung), sodann auch Sozialversicherungsleistungen (RGZ 161, 199 - gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung; RGZ 171, 173 - Rentenversicherung) allgemein als Ersatzmöglichkeiten bezeichnet hat, die den Anspruch des Geschädigten gegen den Beamten schon nicht entstehen lassen und deshalb den sonst vorgesehenen Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer (§ 67 WG; § 1542 RVO) verhindern. - LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15
Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe
Rn. 34 Dabei kann der Geschädigte nur auf solche Ersatzmöglichkeiten verwiesen werden, die demselben Tatsachenkreis entsprungen sind, aus dem die eingeklagte Schadensersatzforderung entstanden ist (RGZ 145, 56, 62; 170, 37; BGHZ 31, 148; BGH VersR 1959, 1005, 1008; 1964, 751; 1969, 423; DVBl 1967, 661), die begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung bieten (BGHZ 2, 209, 218; 120, 124, 126; NVwZ 2008, 338 Rn 19; LM § 839 Fi Nr. 5; VersR 1964, 751; 1967, 140, 142; 1969, 423, 428) und die Möglichkeit eines wirklichen Ersatzes bieten; der Geschädigte kann nicht auf eine Ersatzmöglichkeit verwiesen werden, wenn er durch deren Inanspruchnahme und Durchführung eine Vermögenseinbuße in gleicher Höhe wie der Schaden erleiden würde (RG DNotZ 1934, 677; BGH VersR 1960, 663; 1964, 682). - BGH, 26.04.1976 - III ZR 26/74
Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen einen Nachlassrichter - Grundlagen und …
Da der Beklagte zu 2) nur haftet, wenn der Kläger auf andere Weise Ersatz nicht zu erlangen vermag (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), beginnt die Verjährungsfrist mit der Kenntnis des Klägers, daß er auf andere Weise keinen Ersatz erlangen kann (BGH LM Nr. 20 zu § 852 BGB), oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kläger im Prozeßwege oder auf andere Weise sich hinreichende Klarheit verschaffen konnte, ob und in welcher Höhe ihm ein anderer Ersatzanspruch zusteht (RGZ 145, 56, 70; Senatsurteile v. 25.3.1954 - III ZR 389/52 - und v. 13.2.1956 - III ZR 147/54;… RGRK a.a.O. § 852 Anm. 12). - BGH, 21.09.1976 - VI ZR 69/75
Verjährungsfrist - Ausfall - Leistungsklage - Feststellungsklage - Verjährung
Folgerichtig läßt deshalb die Rechtsprechung, weil der Verletzte erst dann berechtigt ist, die Klage aus Amtshaftung zu erheben, wenn feststeht, in welcher Höhe sein Anspruch anderweitig ungedeckt blieb (BGHZ 4, 10, 14), die Verjährung erst zu diesem Zeitpunkt beginnen (vgl. RGZ 145, 56, 68 { BGH Urt. v. 21. Januar 1957 - III ZR 93/56 = VersR 1957, 201 m.w.Nachw. und v. 14. Januar I960 - Ill ZR 3/59 = VersR I960, 325, 326). - BGH, 01.02.1954 - III ZR 299/52
Polizei. Rücksichtnahme auf Dritte
Denn da der auf Amtspflichtverletzung gestützte Anspruch zur Voraussetzung hat, dass von einem Dritten Ersatz des Schadens nicht zu erlangen ist, beginnt auch die Verjährung erst mit der Kenntnis des Geschädigten, dass eine Möglichkeit, sich bei einem Dritten schadlos zu halten, nicht gegeben ist (RGZ 145, 56 [68] und 161, 375 [376]). - BGH, 28.06.1984 - III ZR 208/83
Amtshaftung - Unrichtige behördliche Auskunft - Grundstücke - Bauliche …
Eine schuldhafte Versäumung liegt zwar in der Regel vor, wenn der Geschädigte den nach der Sachlage in Frage kommenden Ersatzanspruch gegen einen Dritten hat verjähren lassen (RGZ 145, 56, 69). - BGH, 28.04.1964 - VI ZR 291/62 Daß der Verletzte auf andere Weise keinen Ersatz zu verlangen vermag, gehört zwar zu den Anspruchsvoraussetzungen; aber nur solche Ersatzmöglichkeiten kommen hierbei in Betracht, die sich aus dem Sachverhalt selbst ergeben (…BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 95), demselben Tatsachenkreis entsprungen sind, aus dem die in Rede stehende Schadensersatzforderung entstanden ist (RGZ 145, 56, 62; 170, 37, 38;… BGH Urt. vom 28. September 1959 - III ZR 112/58 - VersR 1959, 1005, 1008), und begründete Aussichten auf alsbaldige Verwirklichung bieten, so daß ihre Ausnutzung dem Geschädigten zuzumuten ist (BGHZ 2, 209, 218;… BGH Urt. vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 - LM Nr. 5 zu § 839 [Fi] BGB).
- BGH, 29.10.1963 - VI ZR 311/62
- BGH, 20.09.1968 - V ZR 50/67
Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs; Voraussetzungen einer …
- BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64
Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei …
- BGH, 29.10.1956 - III ZR 65/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1974 - III ZR 100/72
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer auf Grund einer …
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 25/60
Versorgungsansprüche des Beamten gegen seinen Dienstherrn wegen eines …
- BGH, 17.12.1953 - III ZR 177/52
Rechtsmittel
- BGH, 13.02.1956 - III ZR 147/54
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1954 - III ZR 378/52
Rechtsmittel
- BGH, 25.03.1954 - III ZR 389/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.05.1958 - III ZR 99/56
Rechtsmittel
- BGH, 26.05.1955 - III ZR 9/54
Rechtsmittel
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