Rechtsprechung
| RG, 02.11.1934 - II 186/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 145
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 07.07.2008 - II ZR 71/07
Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder
Für ein ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied (wie den Kläger) kann nichts anderes gelten, ohne dass es insoweit darauf ankommt, ob zwischen der Gesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied (auch) ein Anstellungsverhältnis im Sinne eines Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 675 BGB (so RGZ 146, 145, 152; 152, 273) oder ein rein korporationsrechtliches Verhältnis besteht (…so MünchKommAktG/Habersack 3. Aufl. § 101 Rdn. 67;… Großkomm.z.AktG/Hopt/M. Roth 4. Aufl. § 101 Rdn. 92;… Spindler in Spindler/ Stilz aaO § 101 Rdn. 8;… für korporations- und schuldrechtliche Doppelnatur Hüffer, AktG 8. Aufl. § 101 Rdn. 2). - KG, 29.04.2021 - 2 U 108/18
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen frühere Aufsichtsräte …
Insoweit trifft jedes in einem beschlussunfähigen Aufsichtsrat verbliebene Mitglied sogar noch eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht (RG, Urteil vom 2. November 1934 - II 186/34, RGZ 146, 145, 152, zitiert nach juris;… Habersack in: MüKo, 5. Aufl. 2019, § 108 AktG, Rn. 48;… Schütz in: Semler/v. Schenck, Der Aufsichtsrat, 1. Aufl. 2015, § 108 AktG, Rn. 86;… Spindler in: BeckOGK, 19. Oktober 2020, § 108 AktG Rn. 56). - BGH, 14.10.2025 - II ZR 78/24
Pflicht des Vorstands zur Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat; inaktive …
- KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der …
Rn. 19 Soweit in der Literatur Begründungen für die mehr oder weniger vage angedeutete Zulässigkeit der Errichtung eines Aufsichtsrats durch einfachen Mehrheitsbeschluss angeführt werden, erschöpfen sich diese in einem Hinweis auf das Urteil des Reichsgerichts vom 02.11.1934 - II 186/34 = RGZ 146, 145. - OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05
Gesellschafterbeschluss; Abstimmung; Schiedsgerichtsvereinbarung
Die Auslegung des gefassten Gesellschafterbeschlusses ist einheitlich vorzunehmen, so dass Umstände, die nur für einzelne Beteiligte bekannt oder erkennbar sind, außer Betracht bleiben müssen (…Palandt/Heinrichs aaO § 133 Rn. 15; vgl. auch BGHZ 28, 259, 264 f.; RGZ 146, 145, 154). - BGH, 26.11.1985 - VI ZR 9/85
Tierhalterhaftung wegen eines Reitunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld und …
Wegen des seiner Bestellung zugrundeliegenden spezifischen Vertrauensverhältnisses können ihn vor allem bei besonderer Sachkunde auch Pflichten zur Aufklärung und Warnung des Vereins vor drohenden Gefahren treffen (…MünchKomm-Seiler a.a.O. § 662 Rdn. 38;… Palandt/Thomas, BGB 44. Aufl. § 662 Anm. 5 a; s.a. RGZ 146, 145, 152). - BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
Anwendung der Vorschriften in den LPG -Gesetzen der DDR über den Übergang …
Auch insoweit gilt, dass im Interesse der Verlässlichkeit und der Rechtssicherheit zur Feststellung und Auslegung von Beschlüssen grundsätzlich keine Umstände herangezogen werden dürfen, die sich nicht aus der Sitzungsniederschrift selbst ergeben (vgl. RGZ 146, 145, 154 und Beuthien, aaO, Rdn.1). - BFH, 09.03.1983 - I R 202/79
Beginn des Liquidationszeitraums bei einer Einmann-GmbH; Kapitalgesellschaft als …
Mit dieser Auffassung folgt der Senat einer gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) und des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. Urteile des RG vom 24. Juni 1924 II 915/23, RGZ 108, 322, 326; vom 2. November 1934 II 186/34, RGZ 146, 145, 154; BGH-Urteile vom 26. Februar 1970 KZR 5/69, BGHZ 53, 304, 307; vom 16. Februar 1981 II ZR 89/79, Betriebs-Berater - BB - 1981, 926). - BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05
Haftung aus einer Teilung einer LPG hervorgegangener neuer Unternehmen für …
Für die Auslegung von Beschlüssen, die wie derjenige über den Teilungsplan in Bezug auf die Aufteilung der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG unmittelbare Wirkung auch gegenüber außenstehenden Dritten begründen, dürfen im Interesse der Verlässlichkeit und der Rechtssicherheit grundsätzlich keine Umstände herangezogen werden, die sich nicht aus der Niederschrift über die Beschlussfassung und den darin in Bezug genommenen Urkunden über dessen Gegenstand ergeben, die mit der Anmeldung zur Eintragung beim Registergericht einzureichen sind (vgl. RGZ 146, 145, 154 und Beuthien, GenG, 12. Auflage (2004), § 51, Rdn.1). - BGH, 17.12.1985 - KZR 4/85
Bierbezugsvertrag - Abnahmemenge - Höchstens - Mindestens
Auch bei anderen Fallgestaltungen, in denen Dritte sich auf den Inhalt formgebundener Erklärung müssen verlassen können, hat die Rechtsprechung die Berücksichtigung von außerhalb der Urkunde liegenden Umständen eingeschränkt (BGHZ 21, 155, 162; 64, 11, 14 und BGH Urteil vom 9. November 1978 - II ZR 114/77 - DB 1979, 1081 f: Wechsel; BGHZ 47, 172, 180 und 63, 282, 290: Satzung eines Monopolverbandes; RGZ 165, 68, 73: GmbH-Satzung; RGZ 146, 145, 154: Gesellschafterbeschluß; BGH Urteil vom 16. Februar 1981 - II ZR 89/79 - BB 1981, 926 f).
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