Rechtsprechung
| RG, 21.12.1934 - III 113/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 290
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74
Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Während es in einigen Entscheidungen angenommen hat, der Einwand der Unpfändbarkeit könne nur im Erinnerungsverfahren geltend gemacht werden (z.B. RG JW 1903, 50 Nr. 19; RGZ 93, 74, 77), hat es diesen Grundsatz später dahin eingeschränkt, daß er dann nicht gelte, wenn die Unpfändbarkeit nicht allein auf prozessuale Bestimmungen gestützt werde, sondern im materiell-rechtlichen Schuldverhältnis begründet sei (RGZ 146, 290, 295). - BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
Feststellungsinteresse
Doch kann in besonderen Fällen auch ein anderes gelten; so wird z.B. bei Ansprüchen gegen den Fiskus auch dann, wenn auf Leistung geklagt werden konnte, ein Feststellungsinteresse in der Regel bejaht, weil erwartet werden kann, daß der Beklagte den gerichtlich festgestellten Anspruch auch ohne Leistungsurteil befriedigen wird (u.a. RGZ 129, 31, 34; 146, 290, 294). - BGH, 30.03.1978 - VII ZR 331/75
Unpfändbarkeit von Vorschüssen auf Architektenhonorar
In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht denn auch die Ansicht vor, der Drittschuldner könne die materiell rechtlich begründete Unpfändbarkeit der gepfändeten Forderung einredeweise geltend machen, wenn er vom Pfändungsgläubiger auf Zahlung verklagt wird (RGZ 66, 233, 234; 93, 74, 77/78; 146, 290, 295; BAG NJW 1977, 75;… Stöber, Forderungspfändung, 4. Aufl., S. 260; Henckel ZZP 84, 447, 452; Blomeyer R.d.A 1974, 1, 10; offengelassen in BGH Urteil vom 31. Mai 1976 - II ZR 90/74 = WM 1976, 713; vgl. auch BGHZ 66, 79).
- BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82
Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch …
Trotz der Möglichkeit, unmittelbar auf Leistung zu klagen, ist ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinne des § 256 ZPO anzuerkennen, wenn zu erwarten ist, daß der Prozeßgegner - namentlich, wenn es sich bei ihm um eine Behörde handelt - den gerichtlich festgestellten Anspruch auch ohne vollstreckungsfähiges Leistungsurteil befriedigen wird (RGZ 129, 31, 34; 146, 290, 295; BGHZ 28, 123, 126). - VGH Baden-Württemberg, 26.04.1989 - 4 S 675/89
Aufrechnung des Dienstherrn bei BHW-Abtretung
Sie hat die Auffassung vertreten, daß sich bei einem Zusammentreffen von Gehaltspfändungen mit Gehaltsabtretungen an das BHW gemäß einer Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 146, 290) die Gehaltsabtretung auf den unpfändbaren Teil der Bezüge beziehe.Soweit die Antragsgegnerin hierzu auf ein Urteil des Reichsgerichts vom 21.12.1934 (RGZ 146, 290) verweist, könnte dem möglicherweise nicht zu folgen sein.
- BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
Gewährung von Prozesskostenhilfe
Der Auffassung (vgl. u.a. RGZ 146, 290 ), daß die Pfändungsgrenzen unabhängig von den auf Grund des Beamtenheimstättengesetzes abgetretenen Beträgen zu errechnen seien - sie mithin in keinem Abhängigkeitsverhalten zueinander stünden - folgt der Senat nicht (…vgl. auch Schwegmann/Summer, BBesG, § 11 Rz. 3 a). - BAG, 11.01.1961 - 5 AZR 295/60
Lohnpfändung - Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommen …
89 S. 86; Lent, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht, 5.Aufl., 1954, § 19 VII S. 58; Wicösorek, aaO § 766 Anm. B IV c 4, § B29 Anm. G II a 1 und G II a 2; zur Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts vgl«: RGZ 146, 290 Z~295 7; 151, 279 zT285 7; RAG 10, 4C.1 ff. und 572 ff.; ARS 25, 145 ff. = RAG 15, 291 ff. = JW 36, 686 ff.; RAG ARS 26, 215 ff. = JW 36, 1245; RiG ARS 26, 217 ff. = JW 36, 2107; ARS 35, 36 ff. = JW 39, 776 ff.; ARS 38, 58 ff.). - BGH, 03.12.1954 - V ZR 114/53
Rechtsmittel
Vielmehr können, wie in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum (vgl. z.B. RGZ 128, 92 [94]; 146, 290 [294]; 170, 358 [374]; BGHZ 12, 308 [311]; BGH vom 30. März 1952 IV ZR 241/52 und Beschluß vom 11. März 1952 V BLw 28/51; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 256 Bem. - BGH, 23.05.1957 - VII ZR 245/56 Dieser der herrschender Meinung (RGZ 146, 290 [294]; 170, 358 [374];… BGH Urteil des IV. Zivilsenats vom 30. März 1953 - IV ZR 241/52 - Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Anm. II 3 zu § 256 ZPO;… Rosenberg Lehrb 7. Aufl. § 86 II 1 b) entsprechenden Rechtsansicht folgt auch das Berufungsgericht.
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