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Rechtsprechung
   RG, 28.01.1935 - IV 306/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,498
RG, 28.01.1935 - IV 306/34 (https://dejure.org/1935,498)
RG, Entscheidung vom 28.01.1935 - IV 306/34 (https://dejure.org/1935,498)
RG, Entscheidung vom 28. Januar 1935 - IV 306/34 (https://dejure.org/1935,498)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 366
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Wird ein Teil eines Vertrages infolge einer Gesetzesänderung unwirksam, so wird die Wirksamkeit des Vertrages dadurch in der Regel nicht berührt (RGZ 146, 366 [369]).

    Das hat, wie das Reichsgericht (RGZ 146, 366 ff) mit Recht ausgeführt hat, zur Folge, daß eine von den Parteien zur Zeit des Vertragsschlusses in keiner Weise vorauszusehende Änderung der gesetzlichen Vorschriften, die von ihrem Willen nicht erfaßt werden konnte, den Bestand des Vertrages in der Regel nicht berühren kann.

  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Hierdurch kann aber, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 146, 366 [369] und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - in NJW 1952, 299 zutreffend ausgeführt hat, der Bestand eines Vertrages im ganzen regelmäßig nicht berührt werden, es sei denn, daß nichtige Teile mit den übrigen Abmachungen in einem derart engen Zusammenhang stehen, daß diese übrigen Abmachungen für sich allein keinen Bestand haben können.
  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Ob dieser in RGZ 146, 366 für einen Sonderfall (Unwirksamwerden einer in einem Vertrag enthaltenen Schiedsklausel infolge einer Gesetzesänderung) ausgesprochene Satz in dieser Allgemeinheit aufrechterhalten werden kann, mag dahinstehen.
  • BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99

    Erbberechtigung; Hausgut; Fürstenhaus; Eheschließung; Zustimmung ; …

    Nachdem sowohl das Hausgesetz von 1897 als auch der Erbvertrag von 1925 Vereinbarungen enthielten, die sich nicht auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, verloren beide ihre Bedeutung als Schiedsvereinbarungen zum 1.1.1934, ohne daß damit die übrigen Bestimmungen der beiden Dokumente ihre Wirksamkeit eingebüßt hätten (RGZ 146, 366/368).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99

    Gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

    Nachdem sowohl das Hausgesetz von 1897 als auch der Erbvertrag von 1925!Vereinbarungen enthielten, die sich nicht auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, verloren beide ihre Bedeutung als Schiedsvereinbarungen zum 1.1.1934, ohne daß damit die übrigen Bestimmungen der beiden Dokumente ihre Wirksamkeit eingebüßt hätten (RGZ 146, 366/368).
  • BAG, 10.02.1956 - 1 AZR 76/54

    Gleichstellung Schwerbeschädigter mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des …

    Soweit die hiernach vom Kläger mit Recht beanstandete tarifliche Begrenzung des Höchsturlaubs für Schwerbeschädigte auf 21 Tage als unwirksam anzusehen ist, handelt es sich um einen nachträglichen Eingriff des Schwerbeschädigtengesetzes in einen vorher abgeschlossenen Tarifvertrag, Wird aber ein Teil eines Vertrages infolge einer Gesetzesänderung unwirksam, so wird grundsätzlich die Wirksamkeit des ganzen Ver-, träges dadurch in der Regel nicht berührt (RGZ 146, 366 ff).
  • BGH, 03.06.1964 - V ZR 46/62
    1 BGB, von einer Genehmigung abhängt und die beim Fehlen der Genehmigung zum Teil unwirksam sind (RGZ 146, 366 . 367 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.09.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1966 - V ZR 203/63

    Klage gegen den ehemaligen Ehegatten auf Leistungen aus einem Unterhaltsvertrag - …

  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 8/51

    Rechtsmittel

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